Tillmann: Bankenunion wird vollendet

Klare Haftungskaskade schützt Steuerbürger

Der Finanzausschuss hat am 5. November 2014 zwei Gesetze zur
Bankenunion abschließend beraten. Dazu erklärt die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

„Die Vollendung der Bankenunion ist eine der wichtigsten Maßnahmen
der europäischen Finanzgeschichte, mit welcher wir die Finanzmärkte
krisenfester machen. Nachdem wir bereits europaweit einheitliche
Eigenkapitalregeln beschlossen haben und die Europäische Zentralbank
die Bankenaufsicht über die großen europäischen Banken übernommen
hat, schaffen wir die Grundlage für gemeinsame europäische
Abwicklungsregeln, falls eine Bank in Schieflage gerät und sich aus
eigener Kraft nicht mehr retten kann.

Mit der Einführung einer klaren Haftungskaskade stellen wir
sicher, dass diejenigen zur Haftung herangezogen werden, die auch die
Chancen des Bankgeschäfts tragen. Künftig werden als Erstes die
Eigentümer einer Bank zahlen, danach die Gläubiger. Sollte das nicht
ausreichen, greift der europäische Bankenabwicklungsfonds, der nach
deutschem Vorbild mit Mitteln der Banken gefüllt wird. Nur danach –
als letztes Mittel und nur wenn die anderen Maßnahmen nicht
ausreichen – können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Für die
Zukunft haben wir damit wichtige Maßnahmen ergriffen, die den
Steuerzahler vor erneuter Inanspruchnahme schützen sollen.

Bei der Bankenabgabe ist es gelungen, die kleinen und mittleren
Banken nicht zu überfordern, so dass die Kreditvergabe an
mittelständische Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.“

Hintergrund:

Die zwei Maßnahmen gehören zu einem Gesetzespaket von vier
Gesetzentwürfen, die dazu dienen, die europäischen Vereinbarungen zur
Bankenunion umzusetzen. Die vier Maßnahmen sind das Gesetz zur
Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie
(BRRD-Umsetzungsgesetz) sowie das Gesetz zur Ratifizierung des
intergouvernementalen Übereinkommens vom 21. Mai 2014, mit dem die
national erhobenen Bankenabgaben auf den künftigen einheitlichen
Abwicklungsfonds übertragen werden und die gemeinsame Nutzung dieser
Beiträge geregelt wird. Zudem enthält das Maßnahmenpaket zwei
Gesetzentwürfe, mit denen die Einführung des neuen ESM (Europäischer
Stabilitätsmechanismus) -Instruments der direkten
Bankenrekapitalisierung umgesetzt wird.

Mit dem BRRD-Umsetzungsgesetz werden die Vorgaben der neuen
europäischen Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Die Umsetzung muss bis
zum Jahresende erfolgen. Wichtigster Teil ist hier, dass zusätzlich
zu den im nationalen Recht bereits vorhandenen Eingriffs- und
Abwicklungsinstrumenten der Finanzaufsicht, die neue
Abwicklungsbehörde insbesondere das Recht erhält, im Fall einer
Abwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts unmittelbar
finanziell zu beteiligen (sog. Bail-in-Instrument). Damit werden
Maßnahmen ergriffen, die Bankenrettungen durch Steuergelder künftig
weitgehend unnötig machen sollen: Ab dem 1. Januar 2015 wird dann
eine klare Haftungsreihenfolge gelten: erst haften die Eigentümer und
Gläubiger, dann der europäische Bankenabwicklungsfonds (Single
Resolution Fund – SRF), der nach deutschem Vorbild mit Mitteln der
Banken gefüllt wird, und dann erst – als letztes Mittel und nur wenn
die anderen Maßnahmen nicht ausreichen – können öffentliche Mittel
zum Einsatz kommen. Ferner wird die derzeit in Deutschland erhobene
Bankenabgabe durch die Einführung einer neuen, den europäischen
Vorgaben entsprechenden Bankenabgabe abgelöst.

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