Tillmann/Barthle: Bund plant weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen in Milliardenhöhe

Mehr Geld für Kosten der Unterkunft, höherer Anteil
an der Umsatzsteuer und zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau der
Kinderbetreuung

Die Bundesregierung wird morgen ein Gesetz zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen ab 2015 bis 2017 auf den Weg bringen. Die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann und der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle erklären dazu:

„Die unionsgeführte Koalition setzt ihre Politik der Entlastung
der Kommunen und der Länder wie versprochen nahtlos fort. Auch wenn
für die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen die Länder
zuständig sind, lässt der Bund die Kommunen nicht allein. Wir
appellieren an die Länder, dass die vorgesehenen Leistungen des
Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen.

Voraussetzung für die weitere Handlungsfähigkeit der Kommunen sind
gesunde Finanzen. Dafür setzt sich der Bund intensiv ein. Nach den
erheblichen finanziellen Zugeständnissen in der letzten
Legislaturperiode sieht der Gesetzentwurf nun weitere Entlastungen in
den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von über einer Milliarde Euro pro
Jahr vor. Zum einen wird der Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft weiter angehoben. Zum anderen wird der Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer erhöht. Die Gemeinden können damit ihre wichtigen
Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur
wahrnehmen.

Zusätzlich wird das Sondervermögen des Bundes zum
Kinderbetreuungsausbau um weitere 550 Millionen aufgestockt. Den
Gemeinden wird damit ein noch schnellerer Ausbau der Kinderbetreuung
ermöglicht, so dass rund 30.000 weitere Betreuungsplätze geschaffen
werden können. Schließlich wird für 2017 und 2018 die Beteiligung des
Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung weiter erhöht.

Bereits die in der letzten Legislaturperiode beschlossenen
Maßnahmen zur Stärkung der Finanzausstattung der Kommunen waren
erheblich. Durch die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund werden die Kommunen in
Deutschland in diesem Jahr um fast 5,5 Milliarden Euro entlastet. Bis
zum Ende der Wahlperiode wird die jährliche Entlastung auf über
sieben Milliarden Euro anwachsen.

Auch beim Ausbau der Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen bis
2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro unterstützt, obwohl für diese
Aufgabe originär die Länder zuständig sind.“

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