Meldepflichten bei grenzüberschreitenden 
Sachverhalten
   Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines 
Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung 
grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Dazu erklären 
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje 
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:
   „Transparenz ist wichtig und notwendig. Durch die Einführung der 
Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen 
erhalten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften 
Steuergestaltungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist wichtig, 
damit Deutschland Informationen im Austausch mit den anderen 
Mitgliedstaaten erhält.
   Dabei wird der automatische Austausch der Daten über 
mitteilungspflichtige Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten 
über ein Zentralverzeichnis erfolgen. Es muss aber sichergestellt 
sein, dass die empfangenen Daten umgehend ausgewertet und die 
entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.
   Deshalb standen wir von Anfang an Plänen sehr kritisch gegenüber, 
was die über die Richtlinie hinausgehenden Einführung nationaler 
Anzeigepflichten angeht. Erst muss der erste Schritt (europäische 
Meldepflichten) praxistauglich funktionieren, bevor über einen 
nächsten Schritt nachgedacht werden kann.“
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