Tillmann/de Maizière: Arbeitnehmer werden besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt

Rechtliche Möglichkeiten gegen unberechtigten
Kindergeldbezug werden verbessert

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz gegen illegale
Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in erster Lesung beraten.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Dr. Thomas de Maizière:

„Mit diesem Gesetz werden Arbeitnehmer besser gegen illegale
Lohnpraktiken und Arbeitsausbeutung geschützt. Dazu werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und
Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim
Zoll weiter verbessert. Die FKS erhält hierfür neue Zuständigkeiten
im Bereich der Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung.
So kann sie zukünftig z. B. bereits bei der Anbahnung illegaler
Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen (dem sog. „Arbeitsstrich“) tätig
werden, das Anbieten von Schwarzarbeit in Zeitungen und
Online-Plattformen verfolgen und die Familienkassen bei der
Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch unterstützen und entsprechende
Erkenntnisse behördenübergreifend austauschen.

Die personelle Ausstattung der FKS wird hierzu deutlich ausgebaut.
Der Zoll erhält bis 2030 insgesamt 4.360 zusätzliche Arbeitsstellen.
Auch beim Kindergeld gibt es Missbrauchsfälle. Damit sind nicht die
legalen Zahlungen von Kindergeld ins Ausland für deutsche oder
ausländische Kinder gemeint. Es geht vielmehr um Fälle, in denen
durch Vorlage gefälschter Dokumente und Scheinarbeitsverträge
unberechtigt Kindergeld gezahlt wird. Diese Zahlungen kommen dabei
nicht den Kindern zugute, sondern meist kriminellen Banden. In der
Vergangenheit haben wir und auch die Behörden vor Ort schon einiges
getan, um diesen Missbrauch zu verhindern. Erinnert sei hier an den
verbesserten Informationsaustausch zwischen den Familienkassen und
den Meldebehörden, aber auch an die Einschränkung der rückwirkenden
Antragsmöglichkeit des Kindergeldes auf 6 Monate.

Nunmehr gehen wir noch einen Schritt weiter: Mit diesem Gesetz
wird eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem
EU-Freizügigkeitsrecht geregelt. Zudem wird eine eigene
Prüfungskompetenz der Familienkassen für die Frage der
Freizügigkeitsberechtigung eingeführt. Auch wird ein möglicher
Leistungsausschluss für neu zugezogene Unionsbürger in den ersten
drei Monaten möglich, wenn begründete Zweifel an einem
Kindergeldanspruch bestehen. Diese bereits im Bereich der
Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise der Beweislastumkehr wird
auf das Kindergeldrecht übertragen.“

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