Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben 
eine Daueraufgabe
   Das Bundeskabinett hat am 18. September 2019 das Dritte 
Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die 
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje 
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:
   „Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bleiben eine 
Daueraufgabe, der wir uns fortlaufend stellen. Das neue 
Bürokratieabbaugesetz ist ein erster Schritt, um die bürokratischen 
Belastungen zu mindern. Es enthält Maßnahmen, die die Unternehmen um 
mehr als eine Milliarde Euro jährlich entlasten. Gerade Gründer 
werden zum Beispiel dadurch entlastet, dass sie ihre 
Umsatzsteuervoranmeldungen statt monatlich nur noch vierteljährlich 
abgeben müssen.
   Unsere Forderungen gehen jedoch wesentlich weiter. Mit dem 
Bürokratieentlastungsgesetz I wurde die Buchführungsgrenze auf 
600.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Die damit bezweckte 
Bürokratieentlastung ging jedoch weitgehend ins Leere, weil im 
Bereich der Umsatzsteuer weiterhin darüberhinausgehende 
Aufzeichnungspflichten bestehen. Durch die Anhebung der Umsatzgrenze 
der Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro würde das Versprechen aus dem 
Koalitionsvertrag eingelöst werden, Schwellenwerte zu harmonisieren 
und hierdurch Bürokratieentlastungen zu schaffen.
   Für die „verbindliche Auskunft“ wollen wir einen Rechtsanspruch 
einführen. Die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im 
Zusammenhang mit Organschaften muss auf die für den Organträger 
zuständige Finanzbehörde zentralisiert werden. Darüber hinaus wollen 
wir eine Vorab-Prüfung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens für 
die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft einführen.
Um den Bürokratieabbau voranzutreiben, fordern wir ebenfalls:
   – eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von derzeit 
     150 Euro auf 300 Euro
   – eine E-Bilanz (Rückmeldung nach Änderung durch eine 
     Betriebsprüfung)
   – Erleichterte Abfrage inländischer 
     Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter 
     Bestätigung durch das BZSt
   – Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT 
     (Elektronische Übermittlung von ESt 4B-Mitteilungen, 
     Rückübermittlung der Steuerbescheide mit Abweichungsanalyse, 
     elektronische Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 
     45a EStG).
   – Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft nur auf Antrag 
     des Unternehmens.
   Außerdem wollen wir die Regelungen bei der Einfuhrumsatzsteuer 
vereinfachen. Die Zeit zwischen Zahlung und Erstattung muss deutlich 
verkürzt werden. Damit können wir zusätzliche Liquidität für die 
Unternehmen schaffen und die Standortattraktivität unserer Seehäfen 
und Flughäfen steigern.
   Darüber hinaus sollen Steuerpflichtige die Möglichkeit bekommen, 
eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen. Steuerpflichtige 
Rentner, die ausschließlich Renteneinkünfte beziehen, und ggf. auch 
Arbeitnehmer ohne Werbungskosten sollten keine Steuererklärung mehr 
abgeben müssen.
   Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, die 
Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um den 
Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“
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