Tillmann/Hauer: Bundestag berät über Erleichterungen bei Krediten zur Finanzierung von Wohnimmobilien

Schutz vor Immobilienblasen soll verbessert werden

Am heutigen Donnerstag wird das
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz in erster Lesung im Deutschen
Bundestag beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Hauer:

„Im vergangenen Jahr hatten junge Familien und Senioren Probleme,
von ihrer Bank einen Kredit für das erste Eigenheim oder den
altersgerechten Umbau ihrer Immobilie zu bekommen. Hintergrund dafür
war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht,
bei der das Justizministerium die Richtlinie sehr weit ausgelegt
hatte. Die Formulierung des Gesetzes führte bei Banken zu
Unsicherheiten, die eine rückläufige Kreditvergabe zur Folge hatte.
Mit diesem Gesetzentwurf machen wir uns nun auf den Weg, dieses
Problem zu lösen.

Konkret geht es darum, Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch
Bau- und Renovierungsmaßnahmen im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung
wieder stärker berücksichtigen zu können. Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung enthält allerdings noch keine Antworten auf die
Frage, wie mit Anschlussfinanzierungen umgegangen werden soll. Wir
wollen, dass auch diese aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie
ausgenommen werden, soweit dies EU-rechtlich zulässig ist.

Daneben soll mit dem Gesetzentwurf der Schutz vor möglichen
Immobilienblasen verbessert werden. Auch wenn eine solche Blase laut
übereinstimmenden Aussagen aller Aufsichtsbehörden derzeit nicht
droht, ist es gut, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Hierbei ist aber
darauf zu achten, dass die neuen Eingriffsbefugnisse der
Bankenaufsicht zielgenau ausgestaltet werden, damit die Kreditvergabe
nicht erschwert wird. Daher werden wir uns sehr genau anschauen, wann
und wo diese Instrumente zum Einsatz kommen. Auch werden wir die
Ausnahmetatbestände noch einmal überprüfen, damit der Wohnungsbau in
Deutschland nicht zum Erliegen kommt.“

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