Tillmann/Hauer: Gesetzentwurf verringert Abhängigkeit von Ratings

Finanzunternehmen sollen eigene Analysen stärker
nutzen

Der Finanzausschuss hat vor der morgigen Debatte im Bundestag das
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings abschließend
beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige
Berichterstatter, Matthias Hauer:

„Mit dem Gesetzentwurf führen wir die bereits auf europäischer
Ebene von Deutschland unterstützte Linie fort, das Handeln von
Ratingagenturen transparenter zu machen und die Erstellung der
Ratings einer strengen Regulierung zu unterwerfen. Es darf nicht in
Vergessenheit geraten, dass die häufig kritiklose Übernahme von
Ratings durch die Finanzunternehmen zu einer unzureichenden
Einschätzung der Ausfallrisiken und damit zur Verschärfung der
Finanzmarktkrise geführt hatte. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir
sicher, dass die Finanzunternehmen künftig mehr eigene Analysen
nutzen, als sich einfach auf die Ratings der Ratingagenturen zu
verlassen.

Damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Verstöße gegen diese Pflichten sanktionieren kann, wird der Katalog
der Bußgeldtatbestände erweitert. Dies ist notwendig, um
abschreckende Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen zur
Verfügung zu haben.

Zudem wird es bei strukturierten Finanzinstrumenten künftig
mindestens zwei Bewertungen geben. Dadurch werden im Ergebnis auch
die kleinen europäischen Ratingagenturen gegenüber den drei großen
Ratingagenturen gestärkt.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf zur Verringerung der Abhängigkeit von
Ratings wird die überarbeitete europäische Ratingverordnung (CRA III)
ins nationale Recht umgesetzt. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen
Regelungen tragen dazu bei, die Abhängigkeit von den Ratings der
Ratingagenturen zu verringern. Damit werden die Unternehmen der
Finanzbranche angehalten, künftig mehr und besser auf ihre eigene
Einschätzung bei der Bonitätseinschätzung von Kreditnehmern,
Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken zu achten. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird auf die
Einhaltung der dazu erlassenen Regelungen achten und Regelverstöße
sanktionieren.

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