Tillmann/Karliczek: Modernisierte Aufsicht verbessert Schutz für Versicherte

Koalition beschließt Erleichterungen für kleine und
mittlere Versicherungsunternehmen

Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen beschlossen.
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und die zuständige Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek, erklären dazu:

„Nachdem wir in den letzten Jahren mit einer Vielzahl gesetzlicher
Neuregelungen die Krisenfestigkeit der Banken gestärkt haben, wird
nun auch die Aufsicht über Versicherungsunternehmen gestärkt. Die
neuen Regelungen werden es der Versicherungsaufsicht ermöglichen,
Risiken bei Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken.
Dies wird dazu beitragen, die Ansprüche der Versicherten auf ihre
vertraglichen Leistungen sicherer zu machen.

Bei den Beratungen sind wir mit Augenmaß vorgegangen: kleine und
mittlere Versicherungsunternehmen sollen geringere Pflichten bei der
Berichterstattung und der innerbetrieblichen Organisation erfüllen
müssen als größere. Daher werden Geschäftsleiter kleiner und
mittlerer Unternehmen auch weiterhin gleichzeitig weitere
Schlüsselfunktionen im Unternehmen wahrnehmen dürfen, ohne dass eine
weitere Person oder organisatorische Einheit mit dieser Aufgabe
betraut werden muss. Durch diese Änderung werden kleine und mittlere
Versicherungsunternehmen erheblich entlastet.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Aufnahme
und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die
sog. Solvabilität II-Richtlinie, national umgesetzt. Ziel des
Gesetzes ist es, die Aufsicht über die Versicherungen zu stärken und
dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen
frühzeitig entgegenzuwirken.

Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte
Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Künftig
werden die Versicherer dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um
auch Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken
absichern zu können. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines
Versicherungsunternehmens verringert werden.

Darüber hinaus müssen die Versicherungsunternehmen höhere
Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das
Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten
gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen.
Gleichzeitig wird das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt
harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Aufsichtsbehörden gestärkt. Versicherungsunternehmen, die zu einer
Versicherungsgruppe gehören, unterliegen künftig einer zusätzlichen
Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird.
Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, können so
effizienter überwacht werden.

Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2016 gelten.

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de