Der Abbau der kalten Progression kommt voran
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Gesetz
zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des
Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Hierzu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Markus Koob:
„Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat
sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen,
um Bürgerinnen und Bürger – und hier insbesondere Familien – um mehr
als 5 Mrd. Euro zu entlasten.
Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene
Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags
sicher. Ersterer wird für das laufende Jahr von 8.354 EUR auf 8.472
EUR und 2016 auf 8.652 EUR angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015
von 4.368 EUR auf 4.512 EUR und für 2016 auf 4.608 EUR erhöht. Auch
das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar
um 4 EUR und ab 2016 um weitere 2 EUR je Kind.
Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den Kinderzuschlag für
Geringverdiener um 20 EUR auf 160 EUR an. Erstmals seit 2004 steigt
auch rückwirkend ab 1.1.2015 der Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende um 600 EUR auf dann 1.908 EUR. Neu ist, dass sich
der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden
Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der
Entlastungsbetrag um je 240 EUR.
Zudem gehen wir das Thema der kalten Progression an. Zum Abbau der
Wirkungen für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifeckwerte um ca.
1,5 Prozent verschoben. Damit setzt die Steuerprogression später ein.
Der Anfang 2015 vorgelegte Steuerprogressionsbericht hat also schon
Wirkung gezeigt. Auch in Zukunft wollen wir den
Steuerprogressionsbericht zum Anlass nehmen, den Handlungsbedarf zur
Kompensation der kalten Progression zu prüfen und möglichst schnell
umzusetzen. Hierzu nehmen wir eine Formulierung in den Bericht des
Finanzausschusses auf, in der der Finanzausschuss den Bericht über
die Wirkung der kalten Progression jeweils beraten und zugleich mit
konkreten Handlungsvorschlägen erörtern wird.
Bei den rückwirkenden Regelungen haben wir auch einen guten
Kompromiss zwischen Entlastungswirkung und Bürokratieaufwand
gefunden. So kommt es zum einen zu keiner Änderung von SGB
II-Leistungen oder von Unterhaltsleistungen durch die nachträgliche
Auszahlung von Kindergeld. Ebenso werden Arbeitgeber entlastet, indem
die Änderungen einzelner Lohnabrechnungen infolge der rückwirkenden
Anhebung z. B. des Grundfreibetrages unterbleibt und die
Nachberechnung allein im Dezember 2015 ermöglicht wird.“
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