„Mehrseitigen Vereinbarung“ erleichtert Kampf gegen
internationale Steuervermeidung
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das „Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar
2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch
länderbezogener Berichte abschließend“ beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Mathias Middelberg:
„Mit der Vereinbarung eines internationalen
Informationsaustausches von Steuer- und Unternehmensdaten reagiert
die Staatengemeinschaft auf die Beobachtung der vergangenen Jahre,
wonach manche internationale Konzerne durch Ausnutzung
unterschiedlicher Steuersysteme ihre Steuerlast auf ein Minimum
senken konnten. Verantwortlich für diesen Missstand waren vor allem
unzureichende Informationen der Steuerbehörden über
Auslandssachverhalte. Mit dem Austausch der länderbezogenen Berichte
(Country-by-Country-Reporting) wird die Informationsbasis der
Steuerbehörden in Deutschland nun deutlich verbessert.
Der Datenaustausch wird zwischen den zuständigen Behörden nur
unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben
automatisch erfolgen. Die Daten werden nur den Steuerbehörden
übermittelt und nicht veröffentlicht.
Ein öffentliches Country-by-Country-Reporting lehnen wir ab. Ein
bedingungsloses öffentliches Reporting wäre politisch sogar
kontraproduktiv. Für Drittstaaten gebe es dann keinen Grund mehr, den
europäischen Staaten ihrerseits entsprechende Daten zu übermitteln.
Das Pfand, mit dem man die Kooperation anderer Staaten erreichen
könnte, würde leichtfertig ohne Gegenleistung aus der Hand gegeben.
Zudem würde eine öffentliche Berichterstattung Geschäftsgeheimnisse
der betroffenen Unternehmen gefährden. Für unserer Unternehmen wäre
das ein schwerer Wettbewerbsnachteil.“
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