Tillmann/Steffel: Kleinanleger werden besser vor undurchschaubaren Finanzanlagen geschützt

Finanzieller Verbraucherschutz wird gestärkt

Das Bundeskabinett hat heute das so genannte
Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Frank Steffel:

„Die Bundesregierung beweist mit dem Gesetzentwurf, dass sie die
Interessen der Kleinanleger fest im Blick hat. Der sogenannte „Graue
Kapitalmarkt“ wird künftig kein undurchschaubares Dickicht mehr sein,
sondern ein hohes Transparenz- und Schutzniveau bieten. Mit der
Etablierung eines Finanzmarktwächters und mit der Vorlage des
Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bunderegierung erreicht der
finanzielle Verbraucherschutz ein Niveau, das es so umfassend in
Deutschland bisher noch nicht gegeben hat.

Eines jedoch muss auch klar sein: Kein Gesetz kann einen
hundertprozentigen Schutz vor Anlageverlusten oder gar Anlagebetrug
bieten. Dazu ist die Entwicklung von Anlageprodukten von zu vielen
Faktoren abhängig und der Einfallsreichtum einiger weniger
zwielichtiger Anbieter zu ausgeprägt. Wir haben mit dem
Finanzmarktwächter und der BaFin zwei Institutionen, die den
Finanzmarkt proaktiv überwachen und Missstände frühzeitig erkennen
sollen. Dennoch bleibt es unsere Hauptaufgabe, die Verbraucher so
weit wie möglich aufzuklären. Sie müssen über alle notwendigen
Informationen verfügen, um eigenständig Produkte zu erkennen, von
denen sie besser die Finger lassen sollten.“

Hintergrund:

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz setzt die Bundesregierung weitere
Akzente im Verbraucherschutz. Bestehende Gesetzeslücken werden
geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht. Vor dem
Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen sollen sich die Anleger
künftig besser und wirksamer informieren können. Parallel dazu werden
die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher
Vermögensanlagen verschärft. Sie müssen mehr und bessere
Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen und sind bei
Fehlverhalten verstärkten Sanktionen bis hin zum Vermarktungsverbot
der betroffenen Vermögensanlage ausgesetzt.

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