Finanzieller Verbraucherschutz wird gestärkt
   Das Bundeskabinett hat heute das so genannte 
Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären die 
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje 
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Frank Steffel:
   „Die Bundesregierung beweist mit dem Gesetzentwurf, dass sie die 
Interessen der Kleinanleger fest im Blick hat. Der sogenannte „Graue 
Kapitalmarkt“ wird künftig kein undurchschaubares Dickicht mehr sein,
sondern ein hohes Transparenz- und Schutzniveau bieten. Mit der 
Etablierung eines Finanzmarktwächters und mit der Vorlage des 
Kleinanlegerschutzgesetzes durch die Bunderegierung erreicht der 
finanzielle Verbraucherschutz ein Niveau, das es so umfassend in 
Deutschland bisher noch nicht gegeben hat.
   Eines jedoch muss auch klar sein: Kein Gesetz kann einen 
hundertprozentigen Schutz vor Anlageverlusten oder gar Anlagebetrug 
bieten. Dazu ist die Entwicklung von Anlageprodukten von zu vielen 
Faktoren abhängig und der Einfallsreichtum einiger weniger 
zwielichtiger Anbieter zu ausgeprägt. Wir haben mit dem 
Finanzmarktwächter und der BaFin zwei Institutionen, die den 
Finanzmarkt proaktiv überwachen und Missstände frühzeitig erkennen 
sollen. Dennoch bleibt es unsere Hauptaufgabe, die Verbraucher so 
weit wie möglich aufzuklären. Sie müssen über alle notwendigen 
Informationen verfügen, um eigenständig Produkte zu erkennen, von 
denen sie besser die Finger lassen sollten.“
Hintergrund:
   Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz setzt die Bundesregierung weitere
Akzente im Verbraucherschutz. Bestehende Gesetzeslücken werden 
geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht. Vor dem 
Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen sollen sich die Anleger 
künftig besser und wirksamer informieren können. Parallel dazu werden
die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher 
Vermögensanlagen verschärft. Sie müssen mehr und bessere 
Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen und sind bei 
Fehlverhalten verstärkten Sanktionen bis hin zum Vermarktungsverbot 
der betroffenen Vermögensanlage ausgesetzt.
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