Tillmann/Steffel: Verbesserter Schutz für Kleinanleger beschlossen

Freigrenzen für soziale Projekte, gemeinnützige
Organisationen und Crowdinvesting werden erhöht

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Hierzu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Frank Steffel:

„Mit den neuen Regeln für umfassendere und verständlicher
formulierte Informationen für Verbraucher sorgen wir dafür, dass den
Kleinanlegern deutlicher die mit einer Anlage verbundenen Risiken vor
Augen geführt werden. Durch maßvolle und pragmatische
Ausnahmeregelungen sichern wir die Weiterentwicklung moderner Arten
der Unternehmensfinanzierung und bürgerschaftliches Engagement, ohne
das wichtige Ziel eines wirkungsvollen Anlegerschutzes zu verwässern.

Für uns war es wichtig, Organisationen mit sozialer und
gemeinnütziger Zweckbindung sowie Religionsgemeinschaften z. B. von
der kostspieligen Erstellung von Prospekten zu befreien. Wir werden
die Freigrenze hier von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöhen. Zur
Sicherung des Anlegerschutzes kommt diese Ausnahme nur dann zum
Tragen, wenn beim Vertrieb von Vermögensanlagen für diese Projekte
keine Provision gezahlt wird, der vereinbarte Zinssatz 1,5 % bzw.
einen marktüblichen Hypothekenpfandbriefsatz nicht übersteigt und den
Anlegern ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird. Damit leisten
wir einen Beitrag dazu, dass Kindertagesstätten, Dorfläden oder
spezielle Wohnungsbauprojekte auch weiterhin über privates Engagement
finanziert werden können.

Auch die Freigrenze für das Crowdinvesting haben wir von 1 Mio.
EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht. Somit stellen wir sicher, dass trotz des
erhöhten Anlegerschutzbedarfs kleinsten Unternehmen alternative
Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Gerade junge, innovative
Unternehmen sind häufig auf diese Form der Unternehmensfinanzierung
angewiesen.“

Hintergrund:

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz setzt die Bundesregierung weitere
Akzente im Verbraucherschutz. Gesetzeslücken werden geschlossen und
die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht. Vor dem Erwerb
risikobehafteter Vermögensanlagen sollen sich die Anleger künftig
zielgerichteter informieren können. Parallel dazu werden die
Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Vermögensanlagen
verschärft. Sie müssen mehr und bessere Informationen in ihren
Prospekten veröffentlichen und sind bei Fehlverhalten verstärkten
Sanktionen ausgesetzt.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 23. April 2015
vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Juni 2015 mit dem
Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.

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