Trennungseltern fordern das Wechselmodell als geseztliches Leitbild

Infostand:
25.08.2018 Domplatte (Köln, Roncalliplatz)
02.09.2018 Ehrenamtstag in Köln
09.09.2018 Ehrenwerttag in Aachen
23.09.2018 Weltkindertag in Köln

An den kommenden Wochenenden werden der Kreisverein Köln des
Väteraufbruch für Kinder, die Projektgruppe Doppelresidenz und Papa
Mama auch e.V. über die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell)
informieren. Dabei werden auch Unterschriften für eine Petition an
den Bundestag gesammelt, welche die Einführung der paritätischen
Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung mit Kind
fordert, also, dass nach einer Trennung beide Eltern Aufgaben und
Zeiten der Betreuung gemeinsamer Kinder annähernd hälftig übernehmen.

Dem seit Jahrzehnten gültigen gesetzlichen Leitbild des
Residenzmodells liegt ein Rollenverständnis der 50er Jahre zugrunde.
Dabei wird ein Elternteil alleinerziehend und den anderen „besuchen“
die Kinder jedes zweite Wochenende. Die Politik hat erkannt, dass
dieses Modell den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht
mehr gerecht wird. Daher wird im Bundestag derzeit über eine
Gesetzesreform debattiert. Der Bundesgerichtshof hat 2017
entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den
Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann
(01.02.2017 – XII ZB 601/15).

Im gleichen Jahr hat das Allensbach-Institut eine im Auftrag des
Bundesfamilienministeriums durchgeführte Befragung von
Trennungseltern veröffentlicht. Danach zählt ein Viertel aller Mütter
und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern. Diese
Gruppe ist in den zurückliegenden Jahrzehnten erkennbar gewachsen.
77% der Befragten sind für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung
und 15% leben bereits heute ein Wechselmodell. Das ist mehr als
erwartet, aber weniger als in denjenigen Ländern, in denen das
Wechselmodell bereits gesetzlich geregelt ist. In Belgien sind es
etwa 50%.

Der Idealfall bleibt, dass Eltern untereinander aushandeln, wie
die Kinder betreut werden sollen. Auch kann bei häuslicher Gewalt
oder „Hochstrittigkeit“ ein Wechselmodell dem Kindeswohl
zuwiderlaufen. Dem steht aber nicht entgegen, dass in der weit
überwiegenden Mehrheit der Fälle vernünftiger Trennungen, die
Idealvorstellung einer gemeinsamen Elternschaft gefördert werden
sollte. Dabei ist die paritätische Doppelresidenz kein Modell zum
Unterhalt sparen. Bei beiden Eltern fallen Kosten an, die sonst nur
bei einem anfallen würden und ein besser verdienender Elternteil wird
nicht seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber Kind und Ex-Partner
entbunden.

Weitere Informationen findet man bei www.doppelresidenz.org,
www.daddy-too.com, http://ots.de/nRTyjb, im umfangreichen
Standardbuch: Sünderhauf (2013): Wechselmodell: Psychologie – Recht –
Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und
Scheidung. Wiesbaden: Springer. Gut zusammengefasst in: Sünderhauf H
Vorurteile gegen das Wechselmodell. Was stimmt, was nicht? Teil I
FamRB 2013 9 290-7 & Teil II FamRB 2013 10 327-7.

Unsere Arbeit kostet Geld, weshalb Spenden sehr willkommen sind,
an: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812
60, BIC COLSDE33XXX

Pressekontakt:
Dr. Michael Niegel, Teichstr. 75, 50827 Köln, 0152-53717721,
michael.niegel@web.de

Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell