Infostand: 
25.08.2018 Domplatte (Köln, Roncalliplatz) 
02.09.2018 Ehrenamtstag in Köln 
09.09.2018 Ehrenwerttag in Aachen 
23.09.2018 Weltkindertag in Köln
   An den kommenden Wochenenden werden der Kreisverein Köln des 
Väteraufbruch für Kinder, die Projektgruppe Doppelresidenz und Papa 
Mama auch e.V. über die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) 
informieren. Dabei werden auch Unterschriften für eine Petition an 
den Bundestag gesammelt, welche die Einführung der paritätischen 
Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung mit Kind
fordert, also, dass nach einer Trennung beide Eltern Aufgaben und 
Zeiten der Betreuung gemeinsamer Kinder annähernd hälftig übernehmen.
   Dem seit Jahrzehnten gültigen gesetzlichen Leitbild des 
Residenzmodells liegt ein Rollenverständnis der 50er Jahre zugrunde. 
Dabei wird ein Elternteil alleinerziehend und den anderen „besuchen“ 
die Kinder jedes zweite Wochenende. Die Politik hat erkannt, dass 
dieses Modell den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht 
mehr gerecht wird. Daher wird im Bundestag derzeit über eine 
Gesetzesreform debattiert. Der Bundesgerichtshof hat 2017 
entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den 
Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann 
(01.02.2017 – XII ZB 601/15).
   Im gleichen Jahr hat das Allensbach-Institut eine im Auftrag des 
Bundesfamilienministeriums durchgeführte Befragung von 
Trennungseltern veröffentlicht. Danach zählt ein Viertel aller Mütter
und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern. Diese 
Gruppe ist in den zurückliegenden Jahrzehnten erkennbar gewachsen. 
77% der Befragten sind für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung
und 15% leben bereits heute ein Wechselmodell. Das ist mehr als 
erwartet, aber weniger als in denjenigen Ländern, in denen das 
Wechselmodell bereits gesetzlich geregelt ist. In Belgien sind es 
etwa 50%.
   Der Idealfall bleibt, dass Eltern untereinander aushandeln, wie 
die Kinder betreut werden sollen. Auch kann bei häuslicher Gewalt 
oder „Hochstrittigkeit“ ein Wechselmodell dem Kindeswohl 
zuwiderlaufen. Dem steht aber nicht entgegen, dass in der weit 
überwiegenden Mehrheit der Fälle vernünftiger Trennungen, die 
Idealvorstellung einer gemeinsamen Elternschaft gefördert werden 
sollte. Dabei ist die paritätische Doppelresidenz kein Modell zum 
Unterhalt sparen. Bei beiden Eltern fallen Kosten an, die sonst nur 
bei einem anfallen würden und ein besser verdienender Elternteil wird
nicht seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber Kind und Ex-Partner
entbunden.
   Weitere Informationen findet man bei www.doppelresidenz.org, 
www.daddy-too.com, http://ots.de/nRTyjb, im umfangreichen 
Standardbuch: Sünderhauf (2013): Wechselmodell: Psychologie – Recht –
Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und 
Scheidung. Wiesbaden: Springer. Gut zusammengefasst in: Sünderhauf H 
Vorurteile gegen das Wechselmodell. Was stimmt, was nicht? Teil I 
FamRB 2013 9 290-7 & Teil II FamRB 2013 10 327-7.
   Unsere Arbeit kostet Geld, weshalb Spenden sehr willkommen sind, 
an: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812
60, BIC COLSDE33XXX
Pressekontakt:
Dr. Michael Niegel, Teichstr. 75, 50827 Köln, 0152-53717721, 
michael.niegel@web.de
Original-Content von: Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V., übermittelt durch news aktuell