Steigende Mieten in Berlin (+7 Prozent), Nürnberg
und Ingolstadt (jeweils +3 Prozent): Trotz Mietpreisbremse ist Wohnen
im August teurer geworden / immowelt.de, eines der führenden
Immobilienportale, hat exemplarisch 10 Städte mit Mietpreisbremse
untersucht: In jeder zweiten sind die Mieten aktuell teurer als vor
Einführung der Mietpreisbremse / Immowelt-CEO Carsten Schlabritz
warnt angesichts der Preisschwankungen vor verfrühten Urteilen zur
Wirkung der Mietpreisbremse
In Berlin sind die Mieten im August gestiegen – trotz
Mietpreisbremse. Während die Mieten in der Bundeshauptstadt im Juni
und Juli rückläufig waren, stiegen sie im August um 7 Prozent. Mit
einer Kaltmiete von 9,40 Euro pro Quadratmeter (Median) haben die
Mieten in Berlin 3 Monate nach Einführung der Mietpreisbremse sogar
einen Jahreshöchststand erreicht. Auch in Nürnberg und Ingolstadt
(beide +3 Prozent) stiegen die Preise seit Einführung der
Mietpreisbremse vor einem Monat. Das zeigt eine Analyse von
immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Untersucht wurden
die Angebotspreise von Mietwohnungen in 10 exemplarischen Städten, in
denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde. In den meisten Städten
blieben die Mieten im August allerdings weitestgehend konstant
zwischen -2 Prozent und 2 Prozent im Vergleich zum Vormonat.
Mieten in 5 von 10 Städten teurer als vor der Mietpreisbremse
Aktuell sind die Mieten in der Hälfte der untersuchten Städte
höher als vor der Einführung der Mietpreisbremse. Von einem
eindeutigen Rückgang der Mieten kann daher keine Rede sein.
Immowelt-CEO Carsten Schlabritz warnt angesichts der
Mietpreisschwankungen vor vorschnellen Urteilen: „Es ist noch zu
früh, um eine Aussage über die Wirkung der Mietpreisbremse zu
treffen. Die Entwicklungen der vergangenen Monate entsprechen
normalen saisonalen Schwankungen und lokalen Marktveränderungen.
Konkrete Aussagen lassen sich erst nach einem längeren
Untersuchungszeitraum machen.“
Vier Bundesländer bremsen
Seit dem 1. Juni können die Länder für Gebiete mit angespanntem
Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von
Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der
ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte
Wohnungen sind ausgenommen. Außerdem gilt ein Bestandsschutz: Kein
Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu
vermietet. Bislang haben vier Bundesländer die Mietpreisbremse
eingeführt: Nach Berlin im Juni folgten Nordrhein-Westfalen und
Hamburg im Juli sowie Bayern im August. Baden-Württemberg, Hessen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen planen ebenfalls die Einführung der
Mietpreisbremse.
Untersucht wurden die Angebotspreise von rund 63.100 Mietwohnungen
in 10 exemplarischen Städten, in denen die Mietpreisbremse eingeführt
wurde. Die Preise geben den Median der Kaltmieten bei neu zu
vermietenden Wohnungen (Neu- und Bestandsbauten) wieder, die zwischen
Januar und August 2015 auf immowelt.de angeboten wurden. Der Median
ist der mittlere Wert der Angebotspreise.
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