„Aufzüge sind sichere Transportmittel“, sagt Guido
Kehmer, bei TÜV Rheinland Geschäftsfeldleiter in Deutschland für
Aufzugstechnik. Das liegt an dem gewissenhaften Umgang mit der
Technik durch den Benutzer und den Betreiber, aber auch an der
jährlichen Prüfung durch Sachverständige. Aufzugsanlagen werden
jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine
unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen.
2018 wurden in Deutschland, so der TÜV-Verband im neuen
Anlagensicherheitsreport, rund 600.000 Aufzüge geprüft. 43,6 Prozent
der Anlagen waren mängelfrei. Im Umkehrschluss stellten die
Prüfexperten an 56,4 Prozent der Aufzügen Mängel fest. Im Vergleich
zum letzten Jahr sank die Anzahl der Aufzüge mit Mängeln um rund 5
Prozentpunkte. 3.063 Anlagen mussten bundesweit wegen gefährlicher
Mängel sofort stillgelegt werden. Das sind 925 Aufzüge weniger als
noch 2017. „In Köln mussten unsere Experten von TÜV Rheinland 42
Anlagen stilllegen. In Düsseldorf waren es 84 und in Berlin 210″,
berichtet Kehmer.
Deutschlandweit weist jeder achte Aufzug erhebliche bis
gefährliche Mängel auf, so der Anlagensicherheitsreport. TÜV
Rheinland stellt für die Städte Köln, Düsseldorf und Berlin eine
leicht bessere Bilanz aus. „In Köln beispielsweise ist es jeder
neunte Aufzug“, so der Experte.
Im Notfall kommunizieren
Zu jeder Aufzugsanlage gehört seit Mitte 2016 ein Notfallplan. Das
heißt beispielsweise: Organisatorische Maßnahmen und Kontaktpersonen
müssen benannt werden. Das gilt sowohl für diejenigen, die Zugang zur
Anlage haben, als auch für die, die erste Hilfe leisten können. „Bis
Ende 2020 muss in jedem Fahrkorb ein wirksames
Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das rund um die
Uhr ein Notdienst erreicht werden kann“, erklärt der Fachmann. Falls
ein Aufzug stecken bleibt, können Fahrgäste mit der Notrufzentrale
sprechen. Jeder sechste Aufzug besitzt noch kein ausreichendes
Notrufsystem“, fasst Guido Kehmer zusammen. Hochgerechnet sind bis
Ende nächsten Jahres demnach mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland
nachzurüsten. Seit 2015 weist TÜV Rheinland seine Kunden regelmäßig
auf diese Nachrüstverpflichtung hin. Nach dem 31. Dezember 2020 wird
das Fehlen eines Zweiwege-Kommunikationssystems als Mangel in die
Prüfbescheinigung aufgenommen. „Natürlich unterstützen wir unsere
Kunden bei Fragen zur technischen oder organisatorischen Umsetzung
der gesetzlichen Anforderungen an Notrufsysteme“ erklärt Kehmer.
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