TÜV-Verband: Elektro-Tretroller mit Augenmaß regulieren

+++ Versicherungspflicht führt zu Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen
+++ Elektronik und Stromspeicher sollten vor Markteinführung geprüft
werden
+++ Neue Verordnung regelt Teilnahme von „Elektrokleinstfahrzeugen“
am Straßenverkehr

Der TÜV-Verband (VdTÜV) fordert, Kleinstfahrzeuge wie
Elektro-Tretroller (E-Scooter) mit Augenmaß zu regulieren.
„Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in
unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich
reguliert werden“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität
beim TÜV-Verband. Im Mittelpunkt sollte dabei die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer stehen. Im aktuellen Entwurf der „Verordnung über
die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV)
ist unter anderem eine Versicherungspflicht für E-Scooter vorgesehen.
Damit würden sie rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Nutzer von
Elektro-Tretrollern dürften die Fahrzeuge dann nicht mehr im
Öffentlichen Personennahverkehr transportieren. „Ein Mitnahmeverbot
in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von
E-Scootern“, sagte Goebelt. „Roller mit Elektromotor sind eine
sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen
in einem urbanen Umfeld zurückzulegen.“ Daher sollte eine Mitnahme in
Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen
grundsätzlich möglich sein.

Die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) regelt, unter
welchen Voraussetzungen so genannte Elektrokleinstfahrzeuge künftig
im Verkehr genutzt werden dürfen. Sie erfasst Fahrzeuge wie
Elektro-Tretroller oder Segways, die über eine Lenk- oder Haltestange
verfügen, bis zu 20 km/h schnell sind und nicht mehr als 50 Kilogramm
wiegen. Elektro-Skateboards oder so genannte Hoover-Boards, die
keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden,
sind von der Verordnung nicht erfasst. Hier ist eine Erweiterung
sinnvoll, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht
illegal bleiben. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der TÜV-Verband in
der Verordnung bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie.
„Da bei E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige
Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht ein erhöhtes Risiko,
dass die Stromspeicher überhitzen oder andere Defekte entstehen“,
sagte Goebelt. Daher sollte die Verordnung Prüfungen für das
Batteriemodul und die elektrische Sicherheit zwingend vorschreiben.
Dabei könne sich der Gesetzgeber an den bewährten Regelungen für
Elektrofahrräder orientieren.

Im Grundsatz begrüßt der TÜV-Verband den Vorstoß des BMVI. Der
Verordnungsentwurf schließt eine wichtige Lücke zwischen den bisher
in der Mobilitätshilfeverordnung geregelten Kleinstfahrzeugen und
erweitert den Geltungsbereich für Fahrzeuge, die im Zuge von
multimodalen Verkehren insbesondere den innerstädtischen Verkehr
entlasten und Verkehrsträger vernetzen können.

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V.
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