München streitet über einen der schlimmsten
U-Bahn-Brutalos: Muss Serkan A. raus aus Deutschland oder nicht?
Gestern erkämpfte die städtische Ausländerbehörde einen Teilerfolg.
Das Verwaltungsgericht schmetterte die Klage des 24-Jährigen gegen
seine geplante Abschiebung ab. Entschieden ist damit aber noch
nichts. Denn Serkan A. will in Berufung gehen. Dr. Günther Beckstein
(67) hofft, dass der Schläger damit ebensowenig Erfolg haben wird. In
der tz macht Bayerns profiliertester Sicherheits-Politiker eine klare
Kampfansage: „Wenn sich jemand so verhält wie Serkan A. und auch noch
,Scheiß Deutscher– brüllt, dann ist es vernünftig, ihn auszuweisen.“
Der Staat müsse mit aller Härte auf solche Verbrechen reagieren.
Rückblende auf die dramatischen Minuten am 20. Dezember 2007 im
U-Bahnhof Arabellapark: Der alte Herr liegt am Boden. Blutend.
Wehrlos. Serkan A. holt mit dem Bein aus, dann tritt er zu. Gegen den
Kopf. Wie beim Fußball. Sein Opfer, der damals 76-jährige Bruno N.,
überlebt nur knapp. Seine Kieferbehandlung muss der Rentner selbst
bezahlen. Die Richter brummen Serkan A. (damals 20) zwölf Jahre Haft
auf, seinem Komplizen Spyridon L. (17) achteinhalb Jahre. Schon
jetzt, drei Jahre später, will die Ausländerbehörde für die Zeit nach
der Entlassung vorbeugen. Beide Brutalos sollen München verlassen.
Doch während Spyridon L. seine Abschiebung nach Griechenland schon im
Voraus akzeptiert hat, bestreitet Serkan A. den Weg durch die
juristischen Instanzen. „Wir werden die Zulassung der Berufung beim
Verwaltungsgerichtshof beantragen“, bestätigte gestern sein Anwalt,
der Münchner Strafrechts-Profi Florian Wurtinger, der tz. Serkan A.
wolle unbedingt in der Stadt bleiben. Der Hintergrund: Er hat mit
seiner Lebensgefährtin eine Tochter. Die Mutter wiederum betreut
weitere Kinder aus anderen Beziehungen. Sie wolle nicht in die Türkei
ziehen, erläuterte Wurtinger. „Mein Mandant möchte seine Tochter
regelmäßig sehen.“ Das ist aber sein Problem – jedenfalls nach
Meinung von CSU-Urgestein Beckstein: „Für unsere Gesellschaft muss
der Schutz vor Straftätern im Vordergrund stehen.“ Der Fall Bruno N.
habe Symbolcharakter: „Jeder Bürger muss den Anspruch an den Staat
haben, dass er sich in der U-Bahn sicher fühlt. Und das sagt bewusst
einer wie ich, der lange mit dem Dienstwagen herumgefahren worden
ist. Dieses Privileg haben die normalen Leute nicht.“ Als
Innenminister von 1993 bis 2007 hatte Beckstein den knallharten
bayerischen Kurs im Kampf gegen Gewaltverbrecher vorgegeben. So
betrieb er die Abschiebung des Serienstraftäters Muhlis A. alias
Mehmet in die Türkei. In der Rückschau habe sich diese Linie bewährt,
betonte Beckstein. „Kriminologen haben nachgewiesen, dass es nach der
Ausweisung in der Statistik eine ,Mehmet-Delle– gab. So ist die Zahl
der Gewalttaten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund spürbar
zurückgegangen.“ Der Ex-Ministerpräsident spricht von einer
„generalpräventiven Wirkung“ und einem „hohen Abschreckungsgrad“.
Andreas Beez
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