Aus dem Bundestrojaner ist ein Bayerntrojaner
geworden – und der wirft kein gutes Licht auf die hiesigen
Ermittlungsbehörden. Sie verwenden ein Schadprogramm, mit dem sie
mehr können als sie dürfen, und missachten damit offen die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mit anderern Worten:
Der Staat handelt illegal. Er benutzt eine Software, die nicht nur
verschlüsselte Telefonate abhören kann. Der Trojaner kann alle
dreißig Sekunden ein exaktes Abbild des Bildschirms anfertigen –
Tagebucheinträge, Fotos, Haushaltsbücher können so gespeichert
werden. Es geht um intimste Bereiche der Privatsphäre. Letztlich kann
diese Software alles. Es hängt davon ab, welche Funktion derjenige,
der das Programm steuert, ein- oder ausschaltet. Dieses Programm, das
auch noch schlecht gegen Angriffe von außen geschützt ist, beweist:
Es fehlt eine funktionierende Kontrolle. Der Richtervorbehalt scheint
kein angemessenes Mittel zur Sicherung der Grundrechte zu sein. Das
Vertrauen, dass sich der Staat an die eigenen Regeln hält, ist
erschüttert. Dieses Vertrauen muss er jetzt zurückgewinnen.
Marc Kniepkamp
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