tz München: Wahlrecht verfassungswidrig: Korrektorat für miese Politik

Wir haben uns fast daran gewöhnt, dass das
Verfassungsgericht Gesetze der Bundesregierung einkassiert: Die
mangelnde Einbindung des Parlaments bei der Euro-Rettung, die zu
niedrige finanzielle Versorgung der Asylbewerber – und jetzt, zum
zweiten Mal, das Wahlrecht. Das Ärgerliche daran ist nicht nur die
schlampige Arbeit, sondern auch, dass Merkels Regierung in all diesen
Fällen sehenden Auges der Niederlage vor dem Karlsruher Gericht
entgegenging. Schwarz-Gelb hatte drei Jahre Zeit, ein
verfassungsgemäßes Wahlgesetz hinzubekommen und hat diese üppige
Frist trotzdem um fünf Monate überzogen. In all dieser Zeit haben es
Union und FDP versäumt, die Opposition bei der Wahlreform
einzubinden. Denn es ging den Regierungsparteien in erster Linie
darum, die Regeln so hinzubiegen, dass sie ihren jeweiligen
Parteiinteressen nützen. Die Quittung dafür ist nun die drohende
Staatskrise: Sollte die Regierung im Sog der Euro-Krise vorzeitig
stürzen, haben wir derzeit keine Rechtsbasis für eine Neuwahl! Es ist
in Deutschland normal geworden, dass Karlsruhe schlechte Politik
korrigieren muss. Das ist ein Skandal.

Klaus Rimpel

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