
Wie der Branchendienst heise online heute berichtet, verkauft die Regensburger Kanzlei U+C Forderungen ihrer Mandaten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. Offenbar geht es um Ansprüche, die sich aus 70.000 Abmahnungen ergeben. Die Forderungen sollen offenbar in mehreren Paketen versteigert werden. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert den Vorgang.
Zur Herkunft der Forderungen heißt es auf der Internetseite von U+C (http://auktion.urmann.com/): “Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem Bereich ‘adult entertainment’.”
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, die über 16.000 Filesharer vertritt, bezeichnet das Vorgehen von U+C als den “ungewöhnlichsten Schritt einer Kanzlei seit Beginn der Filesharing-Abmahnungen vor sechs Jahren.”
Nach Ansicht des Medienrechtlers ist die Auktion mit vielen Fragezeichen verbunden: “Den Filesharing-Abmahnungen lagen oft strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder zivilrechtliche Auskunftsansprüche zugrunde. Es wird im Einzelfall nicht unproblematisch sein, diese sensiblen Daten an Dritte weiterzugeben, um sie dann in möglichen Gerichtsverfahren einzusetzen.” Ohne diese anspruchsbegründenden Informationen sei die spätere gerichtliche Durchsetzung der Forderungen nur schwer möglich.
“Ob die Forderungen in Höhe von knapp 1.300 Euro pro Abmahnung berechtigt sind, steht ohnehin in den Sternen”, stellt Solmecke fest. “Unklar ist zum Beispiel, ob nicht in vielen Fällen die Abmahngebühren auf 100 Euro gedeckelt waren. Die Höhe von Schadensersatzansprüchen ist ebenfalls heillos umstritten. Außerdem droht die Verjährung, wenn die Forderungen älter als drei Jahre sind.”
Als Käufer kommen nach Ansicht des Anwalts insbesondere professionelle Inkassounternehmen in Betracht, die den Betroffenen mit ihren standardisierten Verfahren Druck machen können.
Möglicherweise erfolgt der Verkauf der Forderungen auch aus einem ganz anderen Hintergrund. Bei einer Abmahnung schuldet der abmahnende Rechteinhaber seinem Anwalt zunächst einmal die Abmahngebühren. Bezüglich dieser Schulden hat er einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Abgemahnten, der offenbar jetzt Gegenstand der zu versteigernden Forderungen ist. Ließ sich der Erstattungsanspruch mit herkömmlichen Abmahnungen bislang möglicherweise nur schwer durchsetzen, könnte es Inkassobüros gelingen, zumindest einen Teil davon wieder einzubringen.
Es steht also zu befürchten, dass viele tausend Filesharer künftig mit Post von Inkassounternehmen rechnen müssen, sofern letztere bei der Auktion, die noch bis zum 12. Dezember 2011 läuft, zuschlagen.
Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung. (2520 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)
Weiterführende Informationen: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/uc-verkauft-filesharing-forderungen-in-hohe-von-90-millionen-euro-17307/
Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.wbs-law.tv
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
iPhone-App: http://itunes.apple.com/de/app/id449210590?mt=8#
Weiterführende Kontaktdaten
Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (37) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen. Solmecke vertritt ebenfalls tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 – 951563-0
Fax: 0221 – 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/
Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: http://www.itpressearbeit.de/
HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam)
Dies ist eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen nur für Journalisten. Dieser Text ist für branchenfremde Empfänger nicht vorgesehen. Das Pressebüro ist auch nicht autorisiert, Nicht-Journalisten Fragen zum Produkt zu beantworten.
Gern vermitteln wir den Journalisten ein Interview oder versorgen sie mit weiterführenden Informationen. Bei PC-Programmen, Büchern und Spielen können wir für die Journalisten auch ein Testmuster besorgen – eine Anfrage per E-Mail reicht aus.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar, einen Scan, ein PDF oder über einen Sendungsmitschnitt.
Weitere Informationen unter:
http://itpressearbeit.de/?p=10950