Eine Florida Corporation mit einer Niederlassung in Deutschland ist auf Unternehmer ausgerichtet, die eine Gesellschaft kostengünstig gründen, diese aber hauptsächlich in Deutschland betreiben möchten. Der Vorteil hierbei besteht u.a. darin, dass kein Stammkapital vom Unternehmer abverlangt wird, er jedoch, wie bei einer AG bzw. GmbH, von einer Haftungsbeschränkung profitiert.
Hierdurch sind Unternehmer im Insolvenzfall geschützt und müssen nur mit dem Firmenvermögen haften. Das Privatvermögen bleibt rechtlich außer Acht. Zudem bietet eine Florida Corporation nicht nur die legale Option, Niederlassungen in Deutschland einzurichten und im deutschen Handelsregister registriert zu werden, die amerikanische Gesellschaftsform ist zudem weltweit gerne gesehen.
Florida bietet ein „sonniges“ Geschäftsklima
Florida ist ganz auf unkomplizierte Geschäftsabwicklungen ausgestellt und ermöglicht es Unternehmern aus der ganzen Welt, eine Corporation erschwinglich zu gründen, ohne vor Ort ansässig zu sein.
Eine lokale Geschäftsadresse ist alles, was Sie benötigen und diese stellen wir direkt in. Sarasota bzw. Naples für Sie bereit. Die U.S. CET Corporation ist vor Ort angesiedelt, um Sie bei allen Ihren Gründungsbedürfnissen unterstützen zu können.
Mit der kompetenten Hilfe und Beratung der U.S. CET Corporation können Sie im Handumdrehen Inhaber einer anerkannten amerikanischen Firma sein und sind zudem auch in steuerrechtlichen Fragen durch unsere Kooperationspartner, wie z.B. der White Craigs Consultants Inc. in Deutschland wie auch in den USA optimal beraten und betreut
Weitere Informationen unter:
http://uscet.com/presse.php