Zu der am heutigen Montag durchgefuehrten Anhoerung im Bundestags-Ausschuss fuer Arbeit und Soziales zu Antraegen der SPD und von B90/GRUeNE zu notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsaetze erklaeren die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele
Hiller-Ohm:
Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss endlich handeln. Das ergab die Anhoerung von Sachverstaendigen zu den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Neufestsetzung der Grundsicherung fuer Langzeitarbeitslose. Der Zeitrahmen bis Ende des Jahres ist vom Bundesverfassungsgericht sehr knapp bemessen.
Deshalb darf keine Zeit durch Tatenlosigkeit verschenkt werden.
Der Verweis der Ministerin auf die „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008“, deren Ergebnisse erst im Herbst vorliegen sollen, ist voellig inakzeptabel. Schon jetzt muessen die Pfloecke fuer eine verfassungskonforme Auswertung der EVS als Grundlage fuer die Regelsaetze eingeschlagen werden.
So ist es beispielsweise von zentraler Bedeutung, welche Haushalte in der Stichprobe beruecksichtigt werden, um den Bedarf verfassungsgerecht abzubilden. Sogenannte „Aufstocker“
und andere Sozialleistungsbezieher duerfen nicht in die Auswertung einfliessen, damit ein Unterschreiten des lebensnotwendigen Bedarfs ausgeschlossen wird. Dies wurde auch von den Sachverstaendigen so unterstrichen. Es ist offenkundig, dass diese Entscheidung massive Auswirkungen auf die Hoehe der ermittelten Ausgaben – und damit zwangslaeufig auf die Hoehe des festzusetzenden Regelsatzes – haben wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die rasche Einsetzung einer Sachverstaendigen-Kommission zur Auswertung der EVS. Diese Forderung wurde in der Anhoerung als sinnvoll bestaetigt. Gerade bei der Berechnung der Kinderregelsaetze ist eine Kommission unverzichtbar. Bei den Kinderregelsaetzen gab es einen breiten Konsens, auf Sachleistungen moeglichst zu verzichten.
Besonders wichtig ist uns die eigenstaendige Berechnung von Bedarfen fuer Kinder. Der Praesident des „Deutschen Kinderschutzbundes“, Heinz Hilgers, teilt dabei ausdruecklich die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass zur Herstellung von Chancengerechtigkeit nicht nur die Regelsaetze betrachtet werden duerfen, sondern das gesamte Schul- und Bildungssystem kritisch auf den Pruefstand gehoert. Wer Transferleistungen gegen Investitionen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ausspielt oder gar – wie der hessische Ministerpraesident Koch – dort Kuerzungen vornehmen will, zementiert die gesellschaftliche Spaltung.
Wir fordern zudem, dass der Aufbau, die Bemessung und die Prinzipien der Fortschreibung der Regelsaetze unmittelbar im SGB II (Grundsicherung fuer Arbeitsuchende) beziehungsweise SGB XII
(Sozialhilfe) definiert werden, und nicht mehr in der Regelsatzverordnung des Ministeriums. Auch dies wurde als sinnvoller Beitrag zur Staerkung des Parlaments und der Herstellung von mehr Oeffentlichkeit begruesst.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und die notwendigen Schritte fuer die verfassungskonforme und adaequate Neubemessung der Regelsaetze vornimmt.
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