Uhl: Bei der Armutsmigration sind vor allem Länder und Kommunen in der Pflicht

Die Kommunen klagen über die Folgen der
Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien. Ab dem 1. Januar 2014
gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für diese beiden EU-Länder.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Die Armutszuwanderung – vor allem aus Rumänien und Bulgarien –
nach Deutschland ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die
Bedingungen des Beitritts dieser beiden Länder zur Europäischen Union
hat die rot-grüne Bundesregierung, die vor 2005 im Amt war, zu
verantworten. Sie hätte sich für strengere Auflagen einsetzen müssen.
Das extreme Wohlstandsgefälle zwischen Bulgarien und Rumänien auf der
einen Seite und der restlichen EU auf der anderen Seite war für die
Regierung Gerhard Schröder schon damals erkennbar und hätte zu
entsprechenden Klauseln im Beitrittsvertrag führen müssen.

Mit gutem Grund haben die von Bundeskanzlerin Angela Merkel
geführten Bundesregierungen die Übergangsfristen für diese EU-Staaten
bis zum Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit
ausgeschöpft. Bislang dürfen im Grundsatz nur Selbstständige aus
Rumänien und Bulgarien von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen.
Die Freizügigkeit gilt für Arbeitnehmer bislang noch nicht.

Im Kern brauchen wir keine neuen nationalen Gesetze, sondern die
konsequente Anwendung der bestehenden. Länder und Kommunen sind
gefordert, das vorhandene rechtliche und finanzielle Instrumentarium
voll auszuschöpfen.

So muss Scheinselbstständigkeit bei der Gewerbeanmeldung in den
Kommunen konsequent bekämpft werden. Sozialhilfebetrug muss mit
Nachdruck verfolgt werden. Dafür sind die Länder zuständig. Die
Ausländerbehörden der Länder müssen bei Ausstellung der
Anmeldebescheinigung für EU-Bürger die Glaubhaftmachung der
aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen verlangen und die Angaben auch
tatsächlich überprüfen, wenn Zweifel bestehen. Aber auch der Zoll ist
gefordert, verstärkt gegen Schwarzarbeit der Armutsmigranten
vorzugehen.

Die Länder sollten im Bundesrat endlich der Wiedereinführung der
Vermieterbestätigung bei An-, Ab- und Ummeldungen zustimmen, um
Scheinanmeldungen zu verhindern und Massenunterbringung in
Privatwohnungen einzudämmen.

Armutsmigration verschlimmert die soziale Lage in den
Herkunftsstaaten und verlagert das Problem in Zielländer wie
Deutschland. Rumänien und Bulgarien sind in der Pflicht, die seit
langem verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds abzurufen,
um den Betroffenen in ihren Herkunftsländern zu helfen und die Not,
die zur Migration führt, zu lindern.“

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