Uhl: Bundesmeldegesetz ist Rückgrat einer modernen Verwaltung

Am Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag den
Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag Hans-Peter Uhl:

„Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens schafft
endlich die gesetzlichen Grundlagen für ein einheitliches und damit
effizienteres Melderecht. Das Meldewesen ist bereits 2006 mit der
Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes
überführt worden. Es wurde nun Zeit, dass der Gesetzgeber von dieser
Befugnis auch Gebrauch machte.

Bislang gab es nur ein Melderechtsrahmengesetz. Das Melderecht war
damit nicht ganz einheitlich. Nunmehr wird ein modernes Melderecht
geschaffen. Dieses ist wichtig, damit der Verwaltung genügend
aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen.

Aber auch die Wirtschaft ist auf einen aktuellen Meldebestand
dringend angewiesen. Hier hat sich die Koalition für praxisgerechte
Lösungen entschieden, um einen Abruf der Daten nicht
unverhältnismäßig zu erschweren und dabei doch die
Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu wahren.

Weiterhin ist für die Arbeit der Polizei die Wiedereinführung der
Vermieterzustimmung zur Verhinderung von Scheinanmeldungen von hoher
Bedeutung.“

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