Uhl: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unverzüglich umsetzen

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am
Mittwoch mit einem hohen Beamten der EU-Kommission über das
Versäumnis Deutschlands, die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, gesprochen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Hans-Peter Uhl:

„Die EU-Kommission hat im Innenausschuss erneut betont, dass
Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen
hat. Ihr Vertreter bekräftigte, dass die Kommission noch in diesem
Monat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben werde. Dabei
werde die Festsetzung eines Zwangsgeldes in –fühlbarer Höhe–
beantragt.

Spätestens wenn die Klage erhoben wird, kann Deutschland sich
einen Vertragsbruch nicht länger leisten. Im Übrigen hat die
Kommission sehr deutlich gemacht, dass eine möglicherweise
bevorstehende Überarbeitung der EU-Richtlinie Deutschland nicht von
der Umsetzungspflicht entbindet. Die Kommission hat betont, dass die
anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten keinesfalls aufgegeben
werde. Das Quick-Freeze-Modell der Bundesjustizministerin sei
untauglich und werde keine Mehrheit in Europa finden.

Wir können daher in Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie
nicht darauf warten, bis wir vom Europäischen Gerichtshof verurteilt
werden. Das wäre weder rechtlich noch politisch verantwortbar.“

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