Uhl: Neuregelung der Ermittlungsmaßnahmen im Internet zügig angehen

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem
Beschluss über für die Arbeit der Sicherheitsbehörden wesentliche
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes geurteilt, unter anderem
auch zur Abfrage von IP-Adressen. Dazu erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Hans-Peter
Uhl:

„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft
zentrale Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden, wenn es um
die Nutzung moderner Kommunikationsmittel durch Straftäter geht.
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht erfreulicherweise wesentliche
Regelungen für verfassungsgemäß erklärt. Bei anderen ist der
Gesetzgeber bis Mitte nächsten Jahres zu einer Neuregelung
aufgefordert. Dies betrifft auch die Frage, unter welchen
Voraussetzungen Nutzer bestimmter IP-Adressen abgefragt werden
dürfen.

Mit diesem Beschluss und dem Urteil vom 2. März 2010 zur
Vorratsdatenspeicherung liegen nun detaillierte Vorgaben für eine
umfassende Neuregelung des für die Sicherheitsbehörden immer
wichtigen werdenden Bereichs „Internet“ vor. Dies gilt insbesondere
auch für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.“

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