Uhl: Videoüberwachung darf nicht an Kosten scheitern

Das gescheiterte Bombenattentat am Bonner
Hauptbahnhof hat eine Diskussion über die Videoüberwachung ausgelöst.
Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Es ist ein alarmierender Missstand, dass keine Videoaufzeichnung
davon existiert, wie der Täter die Tasche mit der Bombe am Bonner
Bahnhof abstellt. Für ein Mehr an Sicherheit durch gezieltere
Videoüberwachung an Gefahrenschwerpunkten sind zwar keine neuen
gesetzlichen Grundlagen notwendig. Das bestehende rechtliche
Instrumentarium muss aber – vor allem an Flughäfen und Bahnhöfen –
effektiver genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine
Schwachstellenanalyse.

Die Erfahrungen mit dem gescheiterten Bonner Attentat zeigen
deutlich, dass Videokameras umfangreich genutzt werden sollten. Vor
allem ist eine zeitlich begrenzte Aufzeichnung nützlich und
notwendig. Eine Videokamera ohne zumindest befristete Aufzeichnung
ist so wenig sinnvoll wie ein Polizeiauto ohne Reifen. Denn eine
effektive Auswertung von Kamerabildern allein in Echtzeit ist bei
einer Vielzahl von Bildschirmen, die gleichzeitig beobachtet werden
müssen, nicht realistisch. Nur durch Aufzeichnung können Erkenntnisse
über den Ablauf der Tat gewonnen werden. Nur so können die Täter
leichter identifiziert und gefasst werden. Mit jedem gefassten Täter
sinkt auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Anschläge.

Die Frage der Kostenteilung zwischen privaten Betreibern und
Sicherheitsbehörden darf hierbei nicht zu Sicherheitslücken führen.
Über das –Ob– und –Wie– einer Videoüberwachung an
Gefahrenschwerpunkten haben die Sicherheitsbehörden zu entscheiden.
Anschließend müssen Bundespolizei und Bundesbahn zügig zu einer
Verständigung über die Aufteilung der Kosten kommen.“

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