Das Bundesministerium des Innern hat einen
Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsterrorismus vorgelegt, der
derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Gegen den
Entwurf sind allerdings bereits grundsätzliche Vorbehalte geäußert
worden. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
„Die Morde der sogenannten Zwickauer Zelle haben nicht nur, aber
auch gesetzgeberische Defizite erkennen lassen. Es ist daher gut,
dass der Bundesinnenminister schnell einen Gesetzentwurf vorgelegt
hat. Dieser sieht insbesondere die Schaffung einer Verbunddatei zum
Rechtsterrorismus und die Verlängerung bestimmter Speicherfristen
vor.
Wer jetzt hiergegen wieder reflexartig grundsätzliche Vorbehalte
äußert und die bereits im Zusammenhang mit der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus genannten, aber weiterhin falschen
Positionen wiederholt, ignoriert die Realität. Denn es sind bereits
Ermittlungsdefizite zutage getreten. Jetzt ist zügiges Handeln
gefordert.“
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