Die Europäische Union und die Ukraine haben einen weiteren Teil
des aktuellen Abkommens über Visaerleichterungen mit der Ukraine
unterzeichnet. Das Dokument erweitert die Liste der Kategorien von
Personen, die während einer Reise in die EU-Mitgliedsstaaten unter
das vereinfachte Verfahren für die Erteilung von Visa fallen.
Die Europäische Union setze sich für eine Verbesserung der
persönlichen Kontakte zwischen den Bürgern der EU und der Ukraine
ein, erklärte ?tefan Füle nach der Unterzeichnung des Dokuments. Die
ukrainische Seite wurde vom ukrainischen Aussenminister Kostjantyn
Hryschtschenko vertreten.
Die jetzt unterzeichnete Änderung erweitert die Liste der
Kategorien ukrainischer Bürger, denen zur Beschaffung von Visa für
die Einreise in die EU ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung
steht. So stünden nun neben Journalisten auch Mitglieder ihrer Teams
auf der Liste, beispielsweise Videofilmer und Tontechniker, berichtet
Interfax. Von jetzt an können Journalisten statt der Einladungen aus
dem Gastland auch den Nachweis über ein Arbeitsverhältnis ihres
jeweiligen Arbeitgebers vorzeigen
Die vereinfachte Visa-Verfahren ist jetzt für vier neue
Kategorien verfügbar: Mitglieder zivilgesellschaftlicher
Organisationen, Teilnehmer an internationalen Foren (Seminare,
Ausstellungen, usw.), Vertreter von Religionsgemeinschaften sowie
Teilnehmer der grenzüberschreitenden Programme für Zusammenarbeit
innerhalb der EU-Programme.
Darüber hinaus erfasst die Änderung auch Bürger, die ihre
Verwandten besuchen, d.h. Bürger der Ukraine, die ihren Wohnsitz
derzeit in der EU haben, sowie deren Angehörige, die EU-Bürger sind.
Ebenfalls auf der Liste stehen die Begleitpersonen derjeniger, die
eine medizinische Behandlung benötigen.
Allein 2011 erhielten 1,1 Millionen ukrainische Bürger ein
Schengen-Visum. Der Anteil der Visa für eine mehrfache Einreise im
Vergleich zu einmaligen Einreisevisa für Bürger der Ukraine erhöhte
sich auf 35,5 Prozent (2010 waren es 27,3 Prozent). Jedes dritte
Visum wurde ausserdem kostenlos ausgestellt.
Der Dialog zur Liberalisierung der Visa wurde 2006 in Gang
gebracht. Der zweistufige Aktionsplan zur Visaliberalisierung (VLAP –
Visa Liberalisation Action Plan) für die Ukraine mit dem Ziel einer
visumfreien Einreise für kurze Aufenthalte wurde 2010 verabschiedet.
Der VLAP behandelt vier Themen: Dokumentensicherheit einschliesslich
Biometrie, irreguläre Einwanderung einschliesslich Wiederzulassung,
öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Aussenbeziehungen und
Grundrechte.
Derzeit befindet sich die Ukraine in der ersten Stufe des
Aktionsplans. Als nächsten Schritt soll das ukrainische Parlament die
Einführung biometrischer Pässe für Reisen ins Ausland genehmigen.
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