Uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit

Für die acht EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine erste Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. Mai 2011 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden teilweise hochgerechnet.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht Mitgliedstaaten hat in Hessen im Vormonats- und Vorjahresvergleich zugenommen.
Im April 2011 waren 20.400 (Bund: 226.000) Arbeitnehmer aus diesen Ländern registriert. Von April 2011 auf Mai 2011 hat ihre Beschäftigung um 2.400 auf 22.800 (Bund: 259.000) zugenommen. Im Vergleich dazu lag der Anstieg zwischen den beiden Monaten Mai und April 2010 bei 700 Personen. Der Anstieg zum Vorjahresmonat Mai 2010 beträgt 3.400.
Ende Mai 2011 waren 17.300 Arbeitnehmer der acht Mitgliedstaaten sozialversicherungspflichtig und 5.500 ausschließlich geringfügig beschäftigt.
„Die ersten Hochrechnungen zeigen eindeutig, dass die gesetzlichen Änderungen kein Anreiz zu einer verstärkten Arbeitsmigration waren. Im Hinblick auf den diskutierten Fachkräftebedarf scheinen diese veränderten Rahmenbedingungen eine Zuwanderung nur minimal zu fördern“, gibt Dr. Frank Martin Leiter der Regionaldirektion Hessen zu bedenken.