Die weitläufige Meinung zum Thema Unfallschutz ist: „Ich bin über die Gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert…“ Damit liegt ein weit verbreiteter Irrtum vor, denn der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt nicht sich auf die Bereiche außerhalb von Arbeit, Ausbildung, Schule oder Kindergarten. Ein kompletter Rund-Um-Schutz wird nur mit der privaten Unfallversicherung ermöglicht.
Informationen zur privaten Unfallversicherung finde Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Arbeitnehmer genießen während der Arbeitszeit und auf dem Weg dorthin oder nach Hause den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Damit sind lediglich rund 50 Stunden von 168 Stunden in der Woche versichert. Durch einen Unfall und seine Folgen wird die Arbeitskraft gefährdet. Die Folge: Es kommt zu Einkommenseinbußen. Durch die private Unfallversicherung kann durch eine Rentenzahlung diese Versorgungslücke geschlossen werden.
Singles sind in der Regel jung und haben kaum eine ausreichende Vorsorge getroffen. Das Leben gilt es erstmal in vollen Zügen zu genießen. Über die Absicherung kann man sich später noch Gedanken machen. Ein fataler Glaube, denn in jungen Jahren besteht in der Regel nur ein geringer Anspruch aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, wenn z. B. eine Erwerbsminderungsrente beansprucht werden muss.
Auch Paare, ob verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft verbunden, haben einen hohen Lebensstandard, wenn beide berufstätig sind. Fällt durch einen Unfall ein Einkommen weg, so ist der ganze Lebensstandard gefährdet, vor allem wenn bereits eine Finanzierung für das eigene Häuschen besteht. Sind Paare unverheiratet, besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Kommt es zu einem Unfall und es ist kein ausreichender Schutz vorhanden, trifft es Familien mit Kindern besonders hart, vor allem wenn durch die Unfallfolgen der Versorger mit seiner Arbeitskraft ausfällt. Eine private Unfallversicherung kann auch hier Versorgungslücken schließen, z. B. mit einer monatlichen Rente oder eine Kapitalzahlung als Invaliditätsleistung.
Hausfrauen und Hausmänner verfügen nicht über den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Arbeitskraft ist aber der des Hauptverdieners gleichzusetzen – denn wer soll zu Hause alles regeln, wenn diese Arbeitskraft durch Unfallfolgen eingeschränkt wird. Ein hoher finanzieller Aufwand ist die Folge, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen.
Gerade Kinder sind in ihrem Bewegungsdrang besonders gefährdet. Sie sind noch nicht in der Lage, Gefahrensituationen ausreichend einzuschätzen. Die meisten Unfälle mit Kindern geschehen statistisch in der Freizeit, so dass auch hier kein Unfallschutz besteht. Bei dauerhaften Unfallfolgen sind sie für den Rest ihres Lebens eingeschränkt. Daher ist hier eine Absicherung mit der privaten Unfallversicherung unumgänglich.
Die private Unfallversicherung leistet unabhängig vom gesetzlichen Schutz weltweit und rund um die Uhr. Eine durchgehende Absicherung ist somit gewährleistet.
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