Ungerechte Belastung fuer Immobilienverkehr in neuen Laendern beenden

Zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion „Zur Vereinfachung des Verfahrens nach der Grundstuecksverkehrsordnung“ erklaeren die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht und der Initiator des Gesetzentwurfs, der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen ein Genehmigungsverfahren bei Immobilienkaufvertraegen beenden, dass es nur in den ostdeutschen Bundeslaendern gibt, das Investitionen erschwert und verzoegert und das bei den betroffenen Buergerinnen und Buergern Jahr fuer Jahr unnoetige Kosten in Millionenhoehe verursacht. Damit loesen wir Investitionsbremsen und bauen Buerokratie ab. Die SPD-Bundestagsfraktion will Investitionen und den Grundstueckverkehr in den neuen Laendern beschleunigen und Buerokratie abbauen.

Direkt nach der deutschen Wiedervereinigung wurde in den ostdeutschen Bundeslaendern, einschliesslich des ehemaligen Ostteils von Berlin, ein spezielles Genehmigungsverfahren eingefuehrt: die sogenannte „Genehmigung nach der Grundstuecksverkehrsordnung“ (GVO-Genehmigung). Danach musste bei jedem Immobilienvertrag eine Genehmigung eingeholt werden, in deren Rahmen ueberprueft wurde, ob hinsichtlich des verkauften Grundstuecks ein Rueckuebertragungsanspruch von einem Alteigentuemer vorliegt. Gab es einen solchen Rueckuebertragungsanspruch, so durfte das verkaufte Haus, das Grundstueck nicht auf den Kaeufer uebertragen werden.

Seit 20 Jahren wird nahezu jeder Kaufvertrag diesem Prozedere unterworfen. Das war und ist eine immense Belastung fuer den Immobilienverkehr in den neuen Laendern: Auf die Erteilung der Genehmigung musste teilweise ein oder zwei Jahre gewartet werden. Waehrend dieser Zeit unterblieben – im Einzelfall millionenschwere – Investitionen. Immobilienkaeufer mussten, waehrend sie auf die Genehmigung warteten, im Regelfall Bereitstellungszinsen an ihre finanzierende Bank zahlen, oft vier- oder fuenfstellige Betraege. Zugleich werden Gebuehren faellig, allein in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 insgesamt 846.000 Euro.

Wir Sozialdemokraten wollen diese Benachteiligung fuer Investitionen in den neuen Laendern beenden. Denn inzwischen sind ueber 99 Prozent der Rueckuebertragungsansprueche abgearbeitet und entschieden. Waehrend im vergangenen Jahr zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ueber 15.000 Immobilienvertraege das GVO-Genehmigungsverfahren durchlaufen mussten, waren ganze 37 Grundstuecke hiervon tatsaechlich noch mit einem Restitutionsanspruch belastet.

Wir schlagen vor, ab dem 1. Januar 2014 das Genehmigungsverfahren nur noch auf diejenigen Grundstuecke zu beschraenken, fuer die tatsaechlich ein Rueckuebertragungsanspruch vorliegt und den restlichen Immobilienverkehr in den ostdeutschen Bundeslaendern von dieser Investitionsbremse zu befreien und den gleichen Regeln zu unterwerfen, wie der Immobilienverkehr in den alten Laendern.
Statt jedes Jahr bei einigen zehntausend Immobilienvertraegen aufwendig danach zu suchen, ob noch ein Rueckuebertragungsanspruch vorliegt oder nicht, werden die verbleibenden, mit einem Rueckfuehrungsanspruch belasteten Grundstuecke im Grundbuch gekennzeichnet und die Genehmigungsverfahren so auf die Grundstuecke beschraenkt, bei denen ein Genehmigungsverfahren ueberhaupt Sinn macht.

Damit wollen wir einen weiteren Beitrag dafuer leisten, die Lebensverhaeltnisse zwischen Ost und West anzugleichen und Benachteiligungen der ostdeutschen Laender zu beenden.

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