Unternehmensberater machen keine Politikberatung

Aktuelle Auswertungen einer Befragung der Linksfraktion zu
insgesamt 17 Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung sowie der Drucksache
19/14529 des Bundestags (BT) unterstreichen aus Sicht des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater (BDU) nochmals, dass Consultingunternehmen nicht
bei Gesetzesvorhaben und der klassischen Politikberatung tätig sind. Die
Befragungsergebnisse der Linksfraktion zeigen, dass knapp 60 Prozent der
Gesprächspartner von Ministern im Vorfeld eines Gesetzentwurfs aus Wirtschafts-
und Berufsverbänden stammten. 16 Prozent waren für Unternehmen, 9 Prozent für
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und 8 Prozent für Gewerkschaften tätig.
Lediglich ein Prozent der Gesprächspartner kam aus Unternehmensberatungen. In
der BT-Drucksache 19/14529 werden die beruflichen Kontakte früherer
Bundesminister und parlamentarischer Staatssekretäre zur Bundesregierung
aufgelistet: 60 Prozent arbeiteten für Unternehmen und 32 Prozent für Verbände.
Nur zwei Prozent waren für Unternehmensberatungen im Einsatz. BDU-Präsident Ralf
Strehlau: „Als Unternehmensberater machen wir keine Politikberatung und
beeinflussen daher auch keine Gesetzgebungsverfahren. Wir unterstützen unsere
Auftraggeber vor allem bei betriebswirtschaftlichen und technologischen
Herausforderungen sowie in Fragen der Organisations- und Personalentwicklung.
Das gilt auch für die Beratungsprojekte im Öffentlichen Sektor, denn nicht
selten fehlt gerade hier dieses dringend benötigte spezielle Know-how.“

Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Prof. Dr. Wolfgang
Ewer, widerspricht ebenfalls dem immer wieder zuhörenden Vorwurf, die beratenden
Berufe würden in ihren Beratungsmandaten Einfluss auf gesetzgebende Verfahren
nehmen. Ewer: „Die Vorstellung, dass externe Berater in ihrer Beratertätigkeit
Einfluss auf bestimmte politische Entscheidungen, noch dazu im Drittinteresse
von Mandanten nehmen, hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Es gibt exakte
politische Zielvorgaben und externe Spezialisten sollen letztlich nur beraten,
wie man diese am besten, wirtschaftlichsten und rechtssicher erreicht werden
können. Darüber hinaus sorgen die Gesetzgebungsverfahren selbst für eine
Kontrolle. Eingangs steht der Referentenentwurf, dann folgen
Ressortabstimmungen, dann kommt der Regierungsentwurf und dann erst beginnt das
eigentliche Gesetzgebungsverfahren. Es gibt also viele Checks and Balances.“

Die Auswertung der Bundestags-Drucksache 19/14529 sowie der Befragung der
Linksfraktion als Grafiken unter:

https://www.bdu.de/berateraffaere/

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Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
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