Unternehmerinnen begrüßen Erleichterung beim Mindestlohn

Die deutschen Unternehmerinnen begrüßen die Erleichterungen bei den Dokumentations­pflichten zum Mindestlohn, wie sie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigt hat. „Weniger Bürokratie ist wichtig“, betonte Verbandspräsidentin Stephanie Bschorr in Berlin.
Der VdU setzt sich mit Nachdruck für einen spürbaren Abbau bürokratischer Vorgaben ins­be­sondere für kleine und mittelständische Unternehmen ein und hat sich gemeinsam mit anderen Wirtschafts­verbänden entschieden gegen die entsprechenden zusätzlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns gewandt.
„Die jetzt angekündigte Lockerung der Aufzeichnungspflichten ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Stephanie Bschorr, allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Saisonkräfte und Minijobber im gewerblichen Bereich ausgenommen bleiben sollten. Die Unternehmerinnen­präsidentin forderte, dass die Dokumentationspflicht generell für alle betroffenen Beschäftigten ab einer Entgeltgrenze von 2.000 Euro entfallen solle.
Ebenso begrüßte die VdU-Präsidentin die von der Ministerin angekündigte gemeinsame Klarstellung des Finanz- und des Arbeitsministeriums zur Auftrag­geberhaftung für den Mindest­lohn. „Die Unter­nehmen brauchen Rechtssicherheit. Es ist dringend und wichtig, dass die betreffenden Ministerien klarstellen, dass eine Auftraggeberhaftung in den meisten Fällen nicht besteht“.