US Hypotheken Renditefonds GmbH& Co. KG 1 und 2: Anleger haben gute Chancen auf Schadensersatz

Deutsche Anleger, die zwischen 2006 bis 2008 rund
56 Millionen US-Dollar in die US Hypotheken Renditefonds GmbH & Co.
KG 1 und 2 von HPC Capital investiert haben, werden bis zu 80 Prozent
ihrer Einlage verlieren. Hahn Rechtsanwälte rät daher allen
Betroffenen, ihre Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Die
Kanzlei vertritt bereits zahlreiche Anleger beider Fonds.

Beide geschlossenen Fonds haben über eine 100-prozentige
US-Tochtergesellschaft gewerbliche Hypothekarkredite gewährt. Diese
kurzfristigen, hochverzinslichen Kredite wurden durch Immobilien oder
Grundstücke gesichert. Allerdings konnte kaum ein Darlehen
ordnungsgemäß zurückgeführt werden, so dass die Fondsgesellschaften
die Zwangsverwertung der Sicherheiten betreiben mussten. Trotz der
für die Darlehen vorgesehenen Beleihungswertgrenzen von maximal 80
Prozent bereitete die Verwertung aufgrund der
Immobiliendarlehenskrise in den USA große Schwierigkeiten. Im
vergangenen Jahr eröffnete die Geschäftsführung den Anlegern zudem,
dass es aufgrund krimineller Machenschaften des US-Fondsmanagements
zu erheblichen Verlusten gekommen sei, da Immobilien
unberechtigterweise verkauft und die Erlöse an den
Fondsgesellschaften vorbei vereinnahmt worden seien. In der
außerordentlichen Gesellschafterversammlung beider Gesellschaften im
Januar 2014 wurde den Anlegern eröffnet, dass sie einen Großteil
ihrer Einlage verlieren werden. Beim US Hypothekenfonds 1 werden die
Verluste bei rund 75 Prozent liegen, beim Hypothekenfonds 2 sogar bei
etwa 80 Prozent.

Den von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anlegern wurden die
Verlustrisiken bei der Beratung durch Banken, Sparkassen und freie
Vertriebe nicht deutlich gemacht. „Es handelt sich auch nicht allein
um das Ergebnis krimineller Machenschaften“, so der Fachanwalt Gregor
Decken, „vielmehr ist das hohe Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust
bei geschlossenen Fonds systemimmanent. Darüber hätte bei der
Beratung aufgeklärt werden müssen.“ Banken und Sparkassen hätten
zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre
Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Aufklärungspflichtig war
nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte auch die Tatsache, dass
hypothekarisch besicherte Darlehen nach US-amerikanischem Recht nicht
denselben Schutz bieten wie eine Hypothek nach deutschem Recht. Nur
deswegen war es dem Management in den USA möglich, Immobilien
unberechtigt zu veräußern. Schadensersatzansprüche der Anleger kommen
daher auch gegen die Gründungsgesellschafter in Betracht.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien
2013/2014, erneut als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei den bundesweit
tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren,
seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10
Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter
Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig,
davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und
Stuttgart.

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