Vaatz/Steinbach: Menschenrecht auf faire und freie Wahlen garantieren

Vor Stichwahl um das Präsidentenamt in Rumänien

In Rumänien findet am kommenden Sonntag die Stichwahl um das
Präsidentenamt statt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, und die Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika
Steinbach:

„Wir fordern die Einhaltung der verbindlichen demokratischen und
menschenrechtlichen Standards der EU und Gewährleistung einer fairen
und freien Stichwahl am 16. November. Das Ergebnis des ersten
Wahlgangs hat gezeigt, dass die Stimmen der Auslandsrumänen und die
–Stimmen auf Sonderlisten– voraussichtlich die Präsidentschaftswahl
in Rumänien entscheiden werden.

Nach den Zahlen des offiziellen Melderegisters sind allein 260.000
in Deutschland lebende rumänische Staatsbürger wahlberechtigt.
Gleichwohl hatte Rumänien lediglich fünf Auslandswahllokale in der
Bundesrepublik eingerichtet. Das hat etwa in München zu Wartezeiten
von einigen Stunden geführt. Allein dort mussten nach Schließung der
Wahllokale mehrere hundert Wahlberechtige abgewiesen werden.

Ferner scheint die rumänische Wahlpraxis, nach der im ersten
Wahlgang fast eine Million Stimmen als –Stimmen auf Sonderlisten–
außerhalb eines amtlichen Wählerverzeichnisses ausgewiesen worden
waren, kaum mit den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien
der EU vereinbar.

Wenn eine Auslandsvertretung das Auswärtige Amt darum ersucht,
auch außerhalb ihrer diplomatischen Vertretungen Wahllokale in
Deutschland einzurichten, wird dies stets wohlwollend und auch
kurzfristig ermöglicht. Anders lautende Informationen sind schlicht
falsch.

Wir fordern die rumänische Regierung auf, von der genannten
Möglichkeit für die Stichwahl noch Gebrauch zu machen und so Vorwürfe
der Manipulation und einseitigen Parteinahme zu entkräften.“

Hintergrund:

Beim ersten Wahlgang der rumänischen Präsidentschaftswahl am 2.
November war es Auslandsrumänen in einigen Ländern der Europäischen
Union durch viel zu geringe Kapazitäten in den Wahllokalen der
Botschaften und Konsulate unmöglich, ihrem Wahlrecht nach Artikel 3
des entsprechenden Zusatzprotokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention nachzukommen.

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