Der Deutsche Bundestag beschließt heute weitere
wichtige Verbesserungen für Opfer des SED-Unrechtsregimes. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Arnold Vaatz und die rechtspolitische
Sprecherin Andrea Voßhoff:
„Die christlich-liberale Koalition hat einen weiteren Punkt aus
ihrem Koalitionsvertrag abgearbeitet und wesentliche Verbesserungen
am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und weiteren
Rehabilitierungsvorschriften vorgenommen. Die SED-Opferpension wird
dadurch erheblich gestärkt.
Das Gesamtpaket der Verbesserungen kann sich sehen lassen. Es
stellt eine deutliche Verbesserung der Situation der bedürftigen
Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern dar und erweitert den
Kreis der Opfer, die zukünftig anspruchsberechtigt sind. Darüber
hinaus konnten wir uns auf zahlreiche Verbesserungen und
Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren verständigen, die im ganz
alltäglichen Leben eine große Hilfe für viele Opfer darstellen
werden.
Es ist erfreulich, dass dem Gesetz alle Fraktionen zugestimmt
haben. Die weitergehenden Anträge der Opposition sind aber einfach
nur scheinheilig und wohlfeil. Rot-Grün hatte sieben Jahre Zeit,
etwas für die SED-Opfer zu tun und hat nichts, aber auch gar nichts
getan. Die Linken als die Erben der Täter sind mit weitergehenden
Forderungen sowieso alles andere als glaubwürdig. Zuverlässiger und
glaubwürdiger Garant für die Interessen der SED-Opfer ist und bleibt
daher die Union.“
Hintergrund:
Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetzespaket folgende Punkte:
– Deutliche Verbesserungen für Opferfamilien mit Kindern durch
Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung
des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern.
– Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der
Einkommensberechnung.
– Beendigung der bürokratischen Schikane anlassloser
Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung.
– Klare Einbeziehung auch von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern
in den Berechtigtenkreis von § 2 StrRehaG, wenn die Einweisung
auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit
Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht
vereinbar ist.
– Klarstellung der Mindesthaftzeit von 6 Monaten auf 180 Tage
(Durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu
ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden
Mindesthaftzeit).
– Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension
(insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen
DDR-Haftentlassungspraxis).
– Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im
Bundeszentralregister enthalten ist.
– Verlängerung und Harmonisierung aller Reha-Fristen auf 2019
(Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche
Rehabilitierung).
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