vbw: Prinzip des Förderns und Forderns macht SGB II zu einem Erfolgsmodell – Brossardt: „Leistungsbezieher brauchen Anreize für höhere Wochenarbeitszeiten“

Nach Ansicht der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.
V. ist das vor knapp 15 Jahren initiierte Sozialgesetzbuch II (SGB II) ein
Erfolgsmodell. „Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang
2005 ist es gelungen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die zuvor
geringe Vermittlungschancen hatten. Wir müssen das System zeitgemäß
weiterentwickeln, ohne dabei grundlegende Prinzipien von Hartz IV, wie das
Prinzip des Förderns und Forderns, über Bord zu werfen“, sagte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt auf dem Kongress „15 Jahre SGB II –
Erfolge, Herausforderungen und Reformbedarf“.

Zwischen 2005 und Mitte 2019 ist die Zahl der Arbeitslosen aus dem Kreis der
Grundsicherungsempfänger um fast 50 Prozent auf rund 1,4 Millionen Personen
gesunken. „Das verdanken wir dem Zweiklang aus Leistung und Gegenleistung.
Dieser hat entscheidend dazu beigetragen, die verfestigte
Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen“, kommentiert Brossardt. Das SGB II bietet
neben der Grundsicherung eine Vielzahl von weiteren Hilfen, damit arbeitslose
Menschen schnell und nachhaltig in Beschäftigung kommen. „Staatliche Leistungen
kann es aber nicht bedingungslos geben. Daher ist es richtig, dass von
Hartz-IV-Empfängern Gegenleistungen gefordert werden, wie etwa die Annahme eines
zumutbaren Jobs oder das Erscheinen bei Terminen mit dem Jobcenter. Bei der
anstehenden Novellierung darf die Anreizwirkung von Sanktionen nicht verleugnet
werden“, betont Brossardt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
vom 05. November 2019 den Zusammenhang von Fördern und Fordern in der
Grundsicherung verfassungsrechtlich bestätigt.

Die vbw fordert, die Einkommensanrechnung im SGB II zu reformieren, um
Leistungsbezieher zum Eintritt in den Arbeitsmarkt und zu höheren
Wochenarbeitszeiten zu motivieren. „Arbeit muss sich lohnen. Die
Hinzuverdienstmöglichkeiten im SGB II sind so zu ändern, dass sie auf die
Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zielen. Denn über höhere Arbeitszeiten können
sich Leistungsbezieher wertvolle Brücken in ein Normalarbeitsverhältnis bauen“,
so Brossardt.

In diesem Zusammenhang warnt die vbw davor, dem Arbeitsmarkt weitere
Flexibilität zu rauben. „Befristungen, Teilzeit und Zeitarbeit sind
Sprungbretter in Beschäftigung – gerade für Personen, die sich bisher am
Arbeitsmarkt schwergetan haben. Umso unverständlicher ist die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung von befristeten
Arbeitsverhältnissen“, sagte Brossardt.

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