Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
begrüßt das heute von der Europäischen Kommission vorgelegte
Gesetzespaket zur Harmonisierung von Covered Bonds in der
Europäischen Union. „Der Richtlinienvorschlag ist wie erwartet
prinzipienbasiert und führt alle wesentlichen Qualitätsmerkmale von
Covered Bonds auf. Er fordert ein Minimum an Harmonisierung und lässt
– basierend auf nationalen Gesetzeswerken – ausreichend Raum für den
Erhalt bewährter nationaler Besonderheiten. Lediglich die
Anforderungen an die Deckungsfähigkeit von Aktiva hätten aus Sicht
der Pfandbriefbanken in der Richtlinie detaillierter und strikter
ausfallen können, um das Qualitätsprodukt Covered Bonds noch besser
zu schützen,“ sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes deutscher Pfandbriefbanken.
Die nun vorgestellten Regelungen bestehen aus einer allgemeinen
Covered-Bond-Richtlinie, die die bisher einschlägigen Vorschriften
der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
(OGAW) ersetzen soll, und einer Ergänzung in Artikel 129 der „Capital
Requirements Regulation“ (CRR), die die hoch qualitative Kerngruppe
traditioneller Covered Bonds stärker von anderen gedeckten
Schuldverschreibungen abgrenzt. Mit dem heutigen Vorschlag fordert
die Kommission qualitativ hochwertige Deckungsaktiva, ohne jedoch die
exakten Anforderungen an zulässige Deckungswerte im Detail
auszuführen. Diese allgemeine Formulierung erlaubt es, die zulässigen
Deckungswerte weiter auszulegen als bei traditionellen gedeckten
Schuldverschreibungen wie dem Pfandbrief. Dadurch soll die
Indeckungnahme neuartiger Vermögenswerte ermöglicht werden, um auf
diese Weise zusätzliches Wachstum der Realwirtschaft zu finanzieren.
„Wir begrüßen die weitgehende Vereinbarkeit der ausgewogenen
Regelungen des Richtlinienentwurfs sowie der vorgesehenen Schärfung
des Artikels 129 CRR mit den bestehenden Standards des
Pfandbriefgesetzes. Das Vorhaben stellt die regulatorische
Privilegierung von Covered Bonds als einem Schlüsselprodukt der
Bankenrefinanzierung in Europa auf ein stabiles Fundament.
Entscheidend ist für uns dabei, dass die Regeln den erforderlichen
Raum lassen für die qualitative Weiterentwicklung nationaler Produkte
wie dem Pfandbrief „, sagte Jens Tolckmitt.
Hintergrund:
Das heute vorgestellte Gesetzespaket, das die Europäische
Kommission bereits in ihrem Zwischenbericht im Juni 2017 angekündigt
hatte, ist Bestandteil der Pläne zum Aufbau einer Kapitalmarktunion,
um den europäischen Kapitalmarkt stärker zu vereinheitlichen und
weiter zu vertiefen. Mit den Regelungen zur Harmonisierung gedeckter
Schuldverschreibungen beabsichtigt die Kommission den
Covered-Bond-Markt für neuartige Deckungswerte zu öffnen und zu
verbreitern. Zugleich soll der Markt durch verbindliche Merkmale und
Definitionen stärker standardisiert und vor Ansteckung geschützt
werden. Damit soll die Grundlage gelegt werden, die bestehende
privilegierte regulatorische Behandlung von Pfandbriefen und
gedeckten Schuldverschreibungen in Europa auch in Zukunft zu sichern.
Pressekontakt:
Dr. Helga Bender
Verband deutscher Pfandbriefbanken
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