Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland fordern die nächste Bundesregierung auf, den Schutz von personenbezogen Daten endlich als Chance zu begreifen und die bisher ungenutzten Potenziale fu?r eine erfolgreiche Digitalisierung zu nutzen. Dazu bedarf es einer bu?rokratischen Entlastung der Unternehmen und einer stärkeren Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie einheitlicher Rechtsauslegung der Datenschutzaufsichten. „Deutschland braucht Digitalisierung. Datenschutz und Datensicherheit sind Innovationsfaktoren fu?r eine nachhaltige Digitalisierung. Wir fordern die Politik deshalb auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, die informationelle Selbststimmung mitdenken und Innovationsfreude fördern“, sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. Der Verband legt dazu ein Fu?nf-Punkte-Papier vor.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten sieht nach der Bundestagswahl die Möglichkeit fu?r einen politischen Neustart im Bereich der dringend notwendigen Digitalisierung von Prozessen in Wirtschaft und Verwaltung. Grundlage dafu?r sind laut Verbandsvorstand Thomas Spaeing ein Paradigmenwechsel bei der Bewertung des Datenschutzes sowie ein Nachsteuern bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zuge der weiter andauernden Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Im heute vorgestellten Positionspapier skizziert der BvD eine stärkere Rolle des Datenschutzbeauftragten fu?r die Unternehmen. Zwar seien viele Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen bzw. tun dies freiwillig, jedoch sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen lediglich eine beratende und u?berwachende Funktion vor. „In der Praxis erleben wir hier eine Überforderungssituation der Unternehmen, wenn sie zwar einen Datenschutzbeauftragten haben, aber dieser nur eingeschränkt tätig werden kann. Das ist kontraproduktiv und schadet der Akzeptanz“, so Spaeing. Mit einfachen Änderungen in BDSG und DSGVO wird die Benennung eines DSB noch wertvoller fu?r Unternehmen. Hierfu?r sind Anpassungen beispielsweise beim Fu?hren des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, eine Anpassung der Meldepflichten gegenu?ber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie Änderungen bei der Zuständigkeit fu?r die Datenschutz-Folgenabschätzung konkrete und praxisnahe Optionen.
Des Weiteren könnte die positive Arbeit einzelner Datenschutzaufsichten in den Bundesländern noch verbessert werden. Beispielsweise indem die Datenschutzkonferenz (DSK) verbindliche Entscheidungen treffen kann und somit eine einheitliche Bewertung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleistet wird. „Unterschiedliche Auslegungen in 16 Bundesländern sind weder sinnvoll noch zielfu?hrend. Die Unternehmen und Betriebe benötigen eine nachvollziehbare und einheitliche Anwendung der Datenschutzgesetze. Dies wäre durch neue Kohärenzverfahren und verbindliche Entscheidungen der Datenschutzkonferenz möglich“, heißt es dazu in dem Papier.
Das Fu?nf-Punkte-Papier des BvD können Sie hier abrufen.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD der älteste Berufsverband für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater*innen. Die satzungsgemäße Aufgabe des BvD ist, die Interessen der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne einer dem Stand der Technik angemessenen Realisierung von Datenschutz und Datensicherheit zu fördern. Die über 1.800 Mitglieder des BvD betreuen als betrieblichen und behördliche Datenschutzbeauftragte mehrere zehntausend Unternehmen, Behörden und Institutionen und sind die direkten Ansprechpartner für datenschutzrechtlichen Belange die Organisationen betreffend. Alle Vorstände, alle Leiter*innen von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.