Verbraucherschützer: Fußballclubs müssen Fans bei Geisterspielen Geld zurückzahlen

Berlin – Sollten Bundesligaspiele unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattfinden, können Fans nach Einschätzung von
Verbraucherschützern ihr Geld für die Tickets zurückverlangen. „Das gilt auch
dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht“, sagte
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem Tagesspiegel
(Dienstagausgabe). Klauseln, die Kunden verpflichten sollen, auch bei höherer
Gewalt zu zahlen, obwohl sie keine Gegenleistung bekommen, sind unwirksam, meint
der Verbraucherschützer. Das gelte auch für Geisterspiele in der
Fußball-Bundesliga. „Die Clubs sparen die Kosten für Ordner und
Reinigungspersonal, dann müssen sie den Fans die Ticketkosten erstatten“,
betonte Buttler.

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