Verbreitung von Kinderpornografie durch deutsche Polizeibehörden in jedem Fall bedenklich

Berlin ? Zur Ankündigung des deutschen Bundesinnenministers, Thomas de Mazière, den Polizeibehörden im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet künftig mehr Befugnisse geben zu wollen, erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von “no abuse in internet“ (naiin):

“Es ist begrüßenswert, dass der Bundesinnenminister nun die Verfolgung von Tätern wieder in den Fokus rückt. Diese ist bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet entscheidend, denn allein die Löschung derartiger Inhalte ist nicht zielführend. Der Bundesinnenminister greift damit eine Position auf, die naiin seit über zehn Jahren vertritt. Die Forderung des Ministers, Strafverfolgern künftig die Befugnis einzuräumen, selbst Kinderpornografie ins Internet einzustellen, ist allerdings als bedenklich einzustufen ? zumal schon die anschließende, möglicherweise gar massive Weiterverbreitung dieses Materials durch Dritte nicht verhindert werden kann. Es darf darüber hinaus bezweifelt werden, dass der Zugang zu vermeintlich abgeschotteten Internet-Zirkeln den Behörden nur über die Bereitstellung kinderpornografischen Materials und nicht über andere technische Wege ? beispielsweise über die Kommunikations- oder Internet-Dienste-Anbieter ? ermöglicht werden kann. Es bleibt daher abzuwarten, welche konkreten Einzelfälle der Bundesinnenminister anführen wird, um eine solche Ausweitung der Befugnisse hinreichend zu begründen.“

Weitere Informationen unter www.naiin.org

Über naiin

naiin – no abuse in internet (Aussprache: “nein“) wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern – so genannten Providern – und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.deerreichbar.

Internet: www.naiin.org

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Herr Nico Röhner
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