Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland weiterhin bei 22 %

In Ostdeutschland nimmt der unbereinigte Gender
Pay Gap im Jahr 2014 zu

Im Jahr 2014 blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und
Männern im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 20. März 2015
mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen
Bruttostundenverdienst von 15,83 Euro weiterhin 22 % weniger als
Männer (20,20 Euro). Sowohl hinsichtlich des Niveaus als auch der
Entwicklung bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem
früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern. So betrug 2014 der
unbereinigte Gender Pay Gap in den neuen Ländern 9 %, während er im
früheren Bundesgebiet bei 23 % lag. In den letzten fünf Jahren sind
die Verdienstunterschiede in Ostdeutschland damit um 3 Prozentpunkte
gestiegen. Im früheren Bundesgebiet ist der geschlechterspezifische
Verdienstunterschied dagegen seit 2009 um 1 Prozentpunkt gesunken.

Der Anstieg des Gender Pay Gap in Ostdeutschland lässt sich auf
Unterschiede in den Verdienstzuwächsen der einzelnen Branchen
zurückführen. Da Männer und Frauen zu großen Teilen in
unterschiedlichen Branchen arbeiten, wirkt sich dies auf den
unbereinigten Gender Pay Gap aus. Die Ergebnisse der
Vierteljährlichen Verdiensterhebung zeigen, dass beispielsweise die
Verdienste der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe, einer
männerdominierten Branche, zwischen 2009 und 2013 in den neuen
Ländern mit + 11,8 % um etwa 5 Prozentpunkte stärker gestiegen sind
als die Verdienste der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen
(+ 6,7 %), einer Branche, in der viele Frauen arbeiten. Profitierten
früher vor allem Frauen von der raschen Westangleichung der
Verdienste in den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, profitieren
nun eher die ostdeutschen Männer.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind
alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich.
Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Da diese Faktoren
jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften
die Ursachen im Jahr 2014 weitgehend dieselben sein. Demnach sind die
wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap
unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer
tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen
hinsichtlich Führung und Qualifikation. Hinzu kommen weitere Faktoren
wie zum Beispiel ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer
Beschäftigungsumfang bei Frauen.

Durch die genannten Ursachen können rund zwei Drittel des
Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten
erklärt werden. Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds
entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten
Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung
vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010
pro Stunde 7 % weniger als Männer. Trotz eines großen
Ost-West-Unterschieds im unbereinigten Gender Pay Gap lag der
bereinigte Verdienstunterschied in beiden Regionen auf etwa
vergleichbarem Niveau (früheres Bundesgebiet: 7 %; neue Länder: 9 %).

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen
Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum
Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren
mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte
Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller
Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form
miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der
Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere
Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder
Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das
Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay
Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit
vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien.
Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender
Pay Gap nicht jährlich ermittelt werden.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Frauke Mischler
Telefon: (0611) 75-2877,
www.destatis.de/kontakt

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