Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Jede dritte Person in der EU gab 2018 an, Betreuungspflichten zu haben. (FOTO)

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
Jede dritte Person in der EU gab 2018 an, Betreuungspflichten zu haben. (FOTO)
 

Weniger als jede dritte Person mit Kinderbetreuungspflichten nahm
Betreuungsangebote in Anspruch.

Im Jahr 2018 gaben in der Europäischen Union (EU) von den 308
Millionen 18- bis 64-Jährigen etwas mehr als ein Drittel (34%) oder
106 Millionen an, Betreuungspflichten zu haben. Darunter fällt die
Betreuung der eigenen Kinder oder der Kinder des Partners, die jünger
als 15 Jahre waren (89 Millionen oder 29%), die Betreuung
hilfsbedürftiger Angehöriger (13 Millionen oder 4%) oder sowohl von
Kindern als auch von hilfsbedürftigen Angehörigen (4 Millionen, 1%).
Kinderbetreuung bedeutet die Betreuung der Kinder innerhalb oder
außerhalb des Haushalts.

In allen Betreuungskategorien gaben mehr Frauen als Männer (37%
der Frauen gegenüber 32% der Männer) an, Betreuungspflichten zu
haben: Dies gilt für Betreuungspflichten gegenüber den eigenen
Kindern oder denen des Partners (30% der Frauen, 28% der Männer),
gegenüber hilfsbedürftigen Angehörigen (5% bzw. 3%) sowie für beide
Bereiche (2% bzw. 1%).

Diese ausgewählten, von Eurostat, dem statistischen Amt der
Europäischen Union, veröffentlichten Ergebnisse stammen aus einer
speziellen Datensammlung aus der Europäischen Arbeitskräfteerhebung
2018 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

In der EU passten 27% der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64
Jahren mit Kinderbetreuungspflichten im Jahr 2018 ihr Arbeitsleben
an, um ihre Kinder leichter betreuen zu können. Dies betraf Frauen in
stärkerem Maße als Männer. 39% der Frauen – mehr als doppelt so viele
wie Männer (17%) – gaben an, dass sich die Kinderbetreuung auf ihre
Berufstätigkeit auswirkt.

Zudem wurden auf EU-Ebene 2018 von 28% der Personen mit
Kinderbetreuungspflichten entsprechende Kinderbetreuungsangebote für
alle Kinder genutzt. Am höchsten war der Anteil bei den
Erwerbstätigen mit 31%, bei den Arbeitslosen lag er bei 19% und bei
den Nichterwerbspersonen bei 14%. Demgegenüber gaben 72% der Personen
mit Kinderbetreuungspflichten an, für mindestens eines ihrer Kinder
kein Betreuungsangebot zu nutzen.

Anteil der Menschen mit Kinderbetreuungspflichten in Irland am
höchsten. Deutschland ist nach Bulgarien eines der Länder, in denen
dieser Anteil ziemlich niedrig ist.

Im Jahr 2018 verzeichnete Irland den höchsten Anteil von Personen
mit Kinderbetreuungspflichten, kombiniert oder nicht mit der
Betreuung hilfsbedürftiger Angehöriger (42% der Gesamtbevölkerung im
Alter von 18 bis 64 Jahren). Dahinter rangierten Schweden und
Luxemburg (beide 35%), Estland und Frankreich (beide 34%). Am
niedrigsten waren die Anteile in Bulgarien (24%), gefolgt von
Deutschland (26%), Kroatien, Griechenland und Österreich (alle 27%).

Weniger als ein Drittel der Personen mit Kinderbetreuungspflichten
nahm überhaupt Betreuungsangebote in Anspruch. Eigene Regelungen
wurden hier als Hauptgrund für den Verzicht auf
Kinderbetreuungsangebote in den meisten EU-Mitgliedstaaten genannt.
Nahezu ein Drittel der Erwerbstätigen passten ihr Arbeitsleben an, um
Kinder leichter betreuen zu können.

Weitere Informationen:

Eurostat-Artikel der Reihe Statistics Explained zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie im Jahr 2018: https://ec.europa.eu/eurostat/sta
tistics-explained/index.php?title=Reconciliation_of_work_and_family_l
ife_-_statistics

Vollständige Pressemitteilung (PDF-Version) auf der
Eurostat-Webseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/eurostat/news/news-releases.

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