Verfassungsziel Speziesismus? / Die Ablehnung der Petition „Grundrechte für Menschenaffen“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sorgt für Irritationen

Der ZEIT war die Initiative „Grundrechte für
Menschenaffen“ eine Titelgeschichte wert, doch der Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags lehnt die Veröffentlichung der
entsprechenden Petition ab. Hauptpetent Michael Schmidt-Salomon hat
dagegen Widerspruch eingelegt und die eigentümliche Begründung des
Petitionsausschusses argumentativ auseinandergenommen.

Die von Schmidt-Salomon eingereichte und von mehreren
Tierrechtsverbänden unterstützte Petition „Grundrechte für
Menschenaffen“ will das Recht der Großen Menschenaffen auf
persönliche Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel
20a der deutschen Verfassung verankern. Eine Forderung, die führende
Primatologen unterstützen und für die sich durchaus auch eine
Mehrheit in der deutschen Bevölkerung finden ließe. Der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hingegen sieht in der
Petition ein solch aussichtsloses Unterfangen, dass er sie gar nicht
erst veröffentlichen will.

Die Begründung für die kategorische Ablehnung des
Petitionsausschusses ist bloß zwei Sätze lang und zeugt nicht gerade
von rechtsphilosophischem Tiefgang: „Die Grundrechte (Artikel 1 bis
19 Grundgesetz) sind natürlichen Personen vorbehalten und erstrecken
sich nicht auf alle Lebewesen. Auch wenn von einer hohen genetischen
Übereinstimmung von großen Menschenaffen und Menschen ausgegangen
werden kann, handelt es sich bei diesen Affen um Tiere.“

„Ich wäre ja im Leben nicht darauf gekommen, dass es sich bei
diesen Affen um Tiere handelt!“, scherzt Michael Schmidt-Salomon, der
wie kaum ein anderer deutscher Philosoph auf die Aufhebung der
„sakrosankten Trennlinie zwischen Mensch und Tier“ hinarbeitet. In
seinem Antwortschreiben an den Petitionsausschuss fordert er die
umgehende Veröffentlichung der Petition („Eine Ablehnung der
Veröffentlichung würde Sinn und Funktion des Petitionsverfahrens in
Deutschland sehr in Frage stellen“), wobei er es sich nicht nehmen
lässt, die Mitglieder des Ausschusses über eine Reihe „trivialer
Tatsachen“ aufzuklären, die hochrangige Vertreter des Staates
eigentlich wissen sollten – etwa dass Menschen ebenfalls Tiere sind
und Menschenaffen alle Eigenschaften „natürlicher Personen“
aufweisen.

Natürlichen Personen allein deshalb Rechte vorenthalten, weil sie
nicht unserer Art angehören, sei „Ausdruck von Speziesismus“, einer
„ethisch illegitimen Argumentationsweise, die strukturell äquivalent
dem Rassismus oder Sexismus ist“ und dem „Geist unserer
Rechtsordnung“ entgegensteht. Mit seiner Argumentationsweise
untergrabe der Petitionsausschuss letztlich die ethischen Fundamente
der Verfassung, so Schmidt-Salomon in seiner mit spitzer Feder
geschriebenen, rechtsphilosophischen Erwiderung.

Lesen Sie hier das Schreiben an den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestags im Originalwortlaut: http://ots.de/cyOTW

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