Nach fast vier Jahren der Verhandlungen
auf europäischer Ebene, stehen die Inhalte der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung seit gestern Abend fest. Im sogenannten
„informellen Trilog“ zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde ein
Kompromisstext erarbeitet. Der zuständige LIBE-Ausschuss des
Parlaments wird am 17. Dezember 2015 entscheiden, ob er den
Kompromiss mitträgt. Gleichzeitig wurde der Text den ständigen
Vertretern der Mitgliedstaaten zugeleitet. Wenn im Frühjahr 2016 Rat
und Parlament die Verordnung formal beschließen, wird sie Anfang 2018
wirksam werden.
Der Kompromisstext erkennt ausdrücklich das berechtigte Interesse
von Unternehmen am Dialogmarketing an. Das Opt-Out-Prinzip hat sich
durchgesetzt. Die Verarbeitung von Selektionskriterien zur Auswahl
von Werbeadressaten wird weiterhin unter der sogenannten
Interessenabwägungsklausel möglich sein, um Werbung interessengerecht
versenden zu können. Die Selektion selbst fällt nicht unter die
Sonderregelung für so genanntes „Profiling“, weil sie keine Nachteile
für die Werbeadressaten mit sich bringt. Damit stellt die Verordnung
im Grundsatz einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse an
einem funktionierenden Wettbewerb und dem Schutz personenbezogener
Daten her.
Das mit der letzten BDSG-Novelle 2009 eingeführte Konzept eines
grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalts mit sechs Ausnahmen wird
nicht fortgeführt. Stattdessen findet eine allgemeine
Interessensabwägung Anwendung, bei der zwischen dem schutzwürdigen
Interesse des Betroffenen und dem berechtigten Interesse des
werbenden Unternehmens abzuwägen ist. Die Anforderungen an die
Transparenz werden teilweise erhöht, das sogenannte
Zweckbindungsprinzip detailliert und die Voraussetzungen an wirksame
Einwilligungen verschärft. Außerdem werden Kinder unter 16 Jahren
besonders geschützt. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen
Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder
20 Millionen Euro.
Dazu Patrick Tapp, DDV-Präsident: „Nach gut vier Jahren der
Verhandlungen wird der finale Gesetzestext der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung nun in Kürze formal verabschiedet. Die
sehr allgemein gehaltenen und teilweise nicht ganz konsistenten
Regelungen in Kombination mit einem hohen Bußgeldrahmen lösen
verständlicherweise Unsicherheiten aus. Die nächsten zwei Jahre
müssen deshalb genutzt werden, um praxisgerechte Lösungen zur
Umsetzung der Anforderungen zu finden.“
Aus diesem Grund beginne die eigentliche Arbeit erst jetzt, so
Tapp weiter. Denn es gehe darum, das geschriebene Wort praxisgerecht
zu interpretieren und vor dem Hintergrund bestehender
Geschäftsmodelle zu bewerten. Lösungsmodelle für den täglichen Umgang
mit personenbezogenen Daten im Dialogmarketing müssten geprüft und wo
nötig modifiziert werden.
Dem wird sich sehr zeitnah im Januar eine Arbeitsgruppe des DDV
widmen um eine praxistaugliche Auslegung der Vorgaben
sicherzustellen.
Pressekontakt:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de