Verhandlungspaket zur Reform der JobCenter darf nicht wieder aufgeschnuerrt werden

Zu der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende und der dazu gehoerigen Grundgesetzaenderung erklaeren der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil, und die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Besser spaet als nie. Nachdem die CDU/CSU einen guten Kompromiss im Fruehjahr 2009 ueberraschend hat platzen lassen, ist es ein Erfolg der beharrlichen Verhandlungen der SPD, dass die heute im Parlament debattierte Reform der JobCenter auf den Weg gebracht werden kann. Damit koennen die Hilfen aus einer Hand fuer Langzeitarbeitslose erfolgreich weitergefuehrt werden. Das neue JobCenter ist kuenftig der Regelfall zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Damit kann die von Schwarz-Gelb urspruenglich angestrebte getrennte Aufgabenwahrnehmung zum Wohle der Arbeitsuchenden verhindert werden. Das ist gut fuer die Arbeitsuchenden, die nach der Organisationsreform besser auf dem Weg zurueck in den Job unterstuetzt werden koennen.

Die gute Loesung, die in den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, den Laendern und den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP erreicht werden konnte, wird nun durch das Verhalten des Haushaltspolitiker der Regierungsfraktionen gefaehrdet. Auf Betreiben der Regierungsfraktionen wurde in dieser Woche im Haushaltsausschuss der Antrag zur Entsperrung von 3.200 Stellen bei der Bundesagentur fuer Arbeit kurzfristig abgesetzt. Das ist ein Bruch von Vereinbarungen. Die Haushaltspolitiker der Koalition desavouieren damit Bundesministerin von der Leyen. Das Verhandlungsergebnis zur JobCenter-Reform ist ein Gesamtpaket, das nicht wieder aufgeschnuerrt werden darf. Die naechste Sitzung des Haushaltsauschusses muss Klarheit schaffen, ob die Koalition zu ihrem Wort steht.

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