
Unser Redakteur: Herr Rechtsanwalt Kirchhof, kann man seinen Pflichtteil tatsächlich verkaufen?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Als solcher kann er an Dritte abgetreten werden. Der Berechtigte verkauft also nicht „den Nachlass“, sondern seinen Zahlungsanspruch. Der Käufer übernimmt dann die weitere Durchsetzung.
Unser Redakteur: In welchen Situationen denken Mandanten über einen solchen Verkauf nach?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Häufig dann, wenn es im Nachlass an Liquidität fehlt – etwa bei Immobilien- oder Unternehmensvermögen. Auch wenn die Erben die Auskunft verzögern oder eine gerichtliche Auseinandersetzung droht, wünschen sich manche Betroffene eine schnelle und sichere Lösung. Der Verkauf bietet sofortige Liquidität, allerdings meist mit einem Abschlag.
Unser Redakteur: Wie läuft ein solcher Verkauf konkret ab?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Zunächst muss der Anspruch sauber berechnet werden. Das setzt eine vollständige Auskunft über den Nachlass voraus. Anschließend prüfen potenzielle Käufer – häufig Prozessfinanzierer oder spezialisierte Investoren – die Werthaltigkeit des Anspruchs. Kommt es zu einer Einigung, wird der Anspruch per Abtretungsvertrag übertragen und der Verkäufer erhält den vereinbarten Betrag.
Unser Redakteur: Wo liegen die größten Risiken?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Das Hauptproblem ist die Bewertung. Wenn der Nachlasswert falsch eingeschätzt wird, verkauft man womöglich deutlich unter Wert. Besonders relevant sind Pflichtteilsergänzungsansprüche – also Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen hat. Diese erhöhen unter Umständen den Anspruch erheblich. Wer das nicht berücksichtigt, verschenkt Geld.
Unser Redakteur: Welche Rolle spielt die Verjährung?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wer zu lange zögert, riskiert den vollständigen Verlust seines Anspruchs. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend – unabhängig davon, ob man verkaufen oder selbst durchsetzen möchte.
Unser Redakteur: Ist der Verkauf aus Ihrer Sicht häufig sinnvoll?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn ein Mandant dringend Liquidität benötigt oder ein langwieriger Streit vermieden werden soll, kann es eine Option sein. In vielen Fällen ist jedoch eine strategische Verhandlung mit den Erben wirtschaftlich vorteilhafter. Der Verkauf sollte immer das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung sein – nicht eine spontane Entscheidung.
Unser Redakteur: Warum sollte man sich vor einem Verkauf anwaltlich beraten lassen?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Weil es oft um erhebliche Vermögenswerte geht. Ein Anwalt prüft die tatsächliche Anspruchshöhe, fordert Auskunft ein, bewertet mögliche Ergänzungsansprüche und führt Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Außerdem sorgt er für einen rechtssicheren Abtretungsvertrag. Ohne diese Begleitung besteht die Gefahr, finanzielle Nachteile zu erleiden.
Unser Redakteur: Ihr Fazit für Pflichtteilsberechtigte in Berlin?
Rechtsanwalt Kirchhof:
Wer enterbt wurde, sollte seinen Anspruch zunächst vollständig prüfen lassen. Transparenz über den Nachlass ist die Grundlage jeder Entscheidung. Ob Durchsetzung, Vergleich oder Verkauf – erst wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, kann eine wirtschaftlich sinnvolle Strategie entwickelt werden.
Hinweis: Der Verkauf eines Pflichtteils ist möglich, sollte jedoch nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung erfolgen. Eine fundierte Beratung schützt vor Fehlentscheidungen und stärkt die eigene Verhandlungsposition.