Vorbeugen ist effektivster Schutz vor
Mietausfällen / Hausverwaltungen unterstützen bei der Prüfung von
Interessenten / CONCEPT BAU gibt Tipps wie und welche Mieterauskünfte
eingeholt werden können
Messies, Müll und Mietpreller – Kapitalanleger können das Risiko
von Mietausfällen und Renditeeinbußen von Anfang an minimieren. „Der
sicherste Weg sich zu schützen, bleibt eine gründliche Prüfung des
Mietinteressenten. Wichtig ist allerdings, sämtliche Informationen
vor der Wohnungsübergabe einzuholen“, erklärt Emmanuel Thomas,
Geschäftsführer der CONCEPT BAU GmbH.
Die aktuell hohe Nachfrage von Wohnungssuchenden führt laut
CONCEPT BAU paradoxerweise mitunter zu einer schlechteren Prüfung der
Mietinteressenten. Vor allem private Kapitalanleger erfreuen sich
einer hohen Anzahl an Wohnungssuchenden, verlieren jedoch dabei den
Blick für das Wesentliche: Trotz der hohen Nachfrage auch
sympathischer Bewerber sollte jeder potenzielle Mieter sorgfältig
geprüft werden. Um Mieteinnahmen oder Ärger von vornherein möglichst
auszuschließen, sollten gerade unerfahrene Kapitalanleger
professionelle Makler einschalten. „Sie bieten unter anderem einen
Fragenkatalog für Vermieter, eine Bonitätsauskunft sowie eine
Mieterselbstauskunft an und holen diese Informationen für den
Vermieter ein“, sagt Thomas.
Der potenzielle Mieter kann solch eine Selbstauskunft verweigern,
muss dann aber damit rechnen, nicht bevorzugt zu werden. Bei Fragen,
die nichts mit der Zahlungsfähigkeit des Mieters zu tun haben,
dürfen Mieter sogar falsche Angaben machen. Beispielsweise darf eine
Frau schwindeln, wenn es um ihr Alter geht. Wenn der Mietinteressent
jedoch Fragen zu Arbeitgeber und Einkommen beantwortet, müssen seine
Angaben wahr sein. Lügt er, kann das Mietverhältnis aufgrund
arglistiger Täuschung außerordentlich gekündigt werden.
Kreditanstalten geben Auskunft über die Bonität
Um die Bonität des Mietinteressenten zu überprüfen, ist es darüber
hinaus möglich, eine SCHUFA- oder Bankauskunft einzuholen. Nach einem
Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1984 können Vermieter
jedoch nicht direkt auf SCHUFA-Daten zugreifen. Hier muss der
Vermieter den Umweg gehen und die zukünftigen Mieter bitten, eine
Eigenauskunft zu beantragen. Allerdings ist auch die SCHUFA an das
Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Auskünfte sind daher nur auf die
letzten drei Jahre beschränkt.
Bankauskünfte beinhalten indes Informationen über die
Vermögensverhältnisse und die Kreditfähigkeit ihrer Kunden. Sie geben
keine tatsächlichen Angaben über Kontostand, Zahlungsverkehr oder
Kredite. Jedoch sagen sie, ob sich ein Mieter die Miete gemäß seiner
Einkünfte generell leisten könnte. Da sich Kreditanstalten
untereinander im Kundeninteresse unterrichten, können Vermieter daher
Auskünfte zu einem potenziellen Mieter bei ihrer eigenen Hausbank
beantragen.
Amtsgerichte und ehemalige Vermieter informieren über die
Zahlungsbereitschaft
Dem Vermieter ist es zudem möglich, eine Anfrage beim Amtsgericht
zu stellen. Dort wird ein Schuldnerverzeichnis über alle Personen
geführt, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder
gegen die eine Haft angeordnet wurde. Es dient dem Schutz der
Allgemeinheit vor Schuldnern ohne Geld und informiert darüber, wer
zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Für diese Auskunft muss
jedoch ein gerechtfertigter Grund vorliegen. Dieser könnte sein, dass
Vermieter einen wirtschaftlichen Nachteil durch die Vermietung
abwenden wollen.
Einfach und unkompliziert ist laut CONCEPT BAU ein Gespräch mit
dem bisherigen Vermieter. Wurden Miete und Nebenkosten immer
pünktlich gezahlt? Sind Probleme aufgrund etwaiger Mieterhöhungen
aufgetreten? Oft dient ein offenes Gespräch unter Vermietern, den
Mieter besser einschätzen zu können. Jedoch ist auch hier Vorsicht
geboten. Der neue Vermieter sollte bedenken, dass der alte sich auch
im Streit von seinem Mieter getrennt haben könnte und ihn schlecht
macht oder ihn durch das Vorspielen falscher Tatsachen loswerden
möchte.
Fünf Fragen, die Vermieter anderen Vermietern stellen können:
1. Wurden Miete und Nebenkosten pünktlich bezahlt?
2. Sind Probleme aufgetreten?
3. Bestehen noch offene Mietforderungen?
4. Hatte der Mieter oft Beanstandungen?
5. Sind Arbeitgeber oder gar Vorstrafen bekannt?
CONCEPT BAU GmbH
Die CONCEPT BAU GmbH ist ein Bauträger und Projektentwickler, der
sich auf die Realisierung von hochwertigen Wohnimmobilien
spezialisiert hat. 1982 in München gegründet, hat das Unternehmen
bislang circa 6.000 Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhäuser
geplant und verwirklicht. Aktuelle Projekte sind das Projekt
„Lebensart Linprun“ in der Maxvorstadt, „Stadt und See Olching“, die
„Glockenbachsuiten“ in der Münchner Isarvorstadt sowie in Kürze zwei
neue Bauvorhaben in Bogenhausen-Denning und eines am Bavariaring in
der Ludwigsvorstadt. Dabei zählt das Bauen in moderner
Architektursprache, die Optimierung der Grundrisse im Hinblick auf
die sich wandelnden Bedürfnisse der künftigen Bewohner, die
Entwicklung von Bauprojekten in interessanten, möglichst
innerstädtischen Lagen ebenso wie die Implementierung
energieeffizienter Technologien zu den Anforderungen eines jeden
neuen Bauvorhabens. Zu den Referenzen des Bauträgers im Wohnbau im
Hochpreissegment gehört das Projekt „Lichtblicke“ in den Isargärten
Thalkirchen. CONCEPT BAU war zudem gemeinsam mit der Stadt München
Vorreiter des München Modells, das sich der Schaffung von Eigentum in
Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
verschrieben hat. Mit der Integration in die LNC-Gruppe (Les Nouveaux
Constructeurs) 2003, einem unabhängigen, europaweit tätigen
französischen Projektentwickler mit Hauptsitz in Paris, wuchs eine
starke internationale Kompetenz, die in jedes lokale Projekt
einfließt.
Weitere Informationen im Internet unter www.conceptbau.de
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