Verpackungsverordnung: Jetzt Vollständigkeitserklärung abgeben

Verpackungsverordnung: Jetzt Vollständigkeitserklärung abgeben
 

Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2014 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2013. Darauf weist die IHK Saarland hin. Das VE-Register unter der Adresse www.ihk-ve-register.de dient dabei als zentrale Informations-, Kommunikations- und Hinterlegungsplattform. Die IHK Saarland empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umwelt-Behörden drohen.
Seit 2008 müssen Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.
Im vergangenen Jahr haben 3.658 Unternehmen – mehr als je zuvor – durch eine Vollständigkeitserklärung (VE) nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr gebracht haben. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der das VE-Register im Auftrag der Kammern führt. Im Saarland waren es 36 Unternehmen. Im Ergebnis betrug die gesamte Verpackungstonnage der VE-pflichtigen Unternehmen deutschlandweit rund 4,1 Millionen Tonnen.
Aus der jüngsten VE-Statistik geht auch hervor, dass das neue, nach Abstimmung mit den Ländern eingeführte Verfahren der Qualitätssicherung erfolgreich war. Dabei werden die Betriebe automatisch aus der Datenbank heraus informiert, sofern es eine Abweichung zwischen ihren Angaben und den Daten der dualen Systeme gibt.

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